Würde ich nicht machen. Im Fall der Fälle wird das System dann aktiviert. Die Haube bleibt zwar zu. Die Nebenfolgen passieren aber dennoch.
Wobei (Achtung, Selbstversuch!) auch mit abgesteckten Pyros ein Crash-Ereignis (2 DTCs: B1193 (Airbagauslösung) und B1206 (Airbagauslösung und Abschaltung Kraftstoffpumpe)) im Airbag-Steuergerät abgelegt wird. Nach offiziellem Reparaturleitfaden müsste das Steuergerät dann eigentlich auch schon getauscht werden. Da diese DTCs aber keine reelle Fehlerersatzreaktion haben (Kontrollleuchte bleibt aus) dürfte dann auch keine Funktionseinschränkung vorhanden sein. Der DTC bleibt aber, wurde aber bei der HU durch den Sachverständigen nicht bemerkt. Ob es noch Steigerungsformen im Fehlerspeicher gibt, wenn einzelne Pyros vermeintlich ausgelöst haben (ausgenommen "open circuit" der Aktuatoren), entzieht sich meiner Kenntnis. Der DTC-table für das G160 Steuergerät hat hier aber keine weiteren Eskalationen zu den og. DTCs.