Hier gibt es noch die angekündigten Bilder:
Bezüglich Eintragung: Das Gutachten gilt nur für MX-5 mit englischer (e11) Typgenehmigung. ABER ich lege eine schriftliche Bestätigung von Mazda bei, dass die Änderung der Typgenehmigungsnummer von e11 (UK) zu e5 (Schweden) durch den Brexit bedingt ist und keine technische Änderung des Fahrzeugs zu Grunde liegt. Damit war die Eintragung bei mir (reguläre TÜV Nord Prüfstelle) via Einzelabnahme kein Problem.