Zu 1: Ja, das ist Quark im Gutachten bzw. der Abnahme.
Bei Fahrwerken mit Fußpunktverstellung ohne Helperfeder sollte man die Feder eigentlich nur minimal vorspannen (wenige mm) um einen korrekten Sitz im voll ausgefederten Zustand zu erreichen. Eine Höheneinstellung über die Vorspannung kann man machen, hat aber Nachteile insbesondere beim Übergang von (teil)entlastetem Rad zu belastetem Rad (zB. Einfedern nach Kuppe).
Daher verstellt man die Höhe über den unteren Fußpunkt unabhängig von der Federvorspannung im Rahmen der Freigängigkeit.
Sinnvoller wäre eine Eintragung wie: Federlänge im ausgefederten Zustand (schwierig zu kontrollieren) und Restgewinde am Federbein.
Zu 2: Entscheidend für die Freigängigkeit ist ja die Position des Dämpfers incl. Anschlagpuffer. Wenn ich das jetzt sicher "hoch" haben will und gleichzeitig das Auto recht tief stehen soll, müsste ich die untere Federauflage tiefer drehen und hätte dann ab einem gewissen Punkt keine Vorspannung mehr. Die fehlende Vorspannung sollte aber bei einer Abnahme auffallen, daher imho kein reelles Szenario.