Hab gerade mal bei meinem Neomax R nach gemessen welches noch im Karton liegt und statt der 25mm sind nur 15mm lange Ferderwegsbegrenzer Verbaut. Das Material sieht auch nicht wirklich nach Hartschaumkunststoff aus. Scheint also keine Ausnahme zu sein. Ziemliche sauerei seitens Sps andererseits ist das nicht das erste mal dass deren Gutachten mit den Produkten nicht ganz zusammen passen
Vorsicht beim Neomax R:
Die Vorderachsfeder (müsste 180mm lang sein, steht auch im Gutachten) ist zu kurz für den Dämpferhub, insbesondere mit dem kürzeren (zu kurzen) Anschlagpuffer. Theoretisch kann es also passieren, dass die Feder auf Block geht und unwirksam wird bevor überhaupt der Anschlagpuffer greift. In der Praxis ist das vermutlich aufgrund der hohen Federrate und der damit einhergehenden kurzen Federwege ein Ereignis geringer Eintrittswahrscheinlichkeit. Dennoch ist das eine signifikante Fehlauslegung, die leider auch vom TÜV beim Erstellen des Gutachtens nicht bemerkt wurde.
Ich hatte damals nach Reklamation bei SPS andere (längere) Federn für die Vorderachse bekommen. Damit wird aber natürlich das Teilegutachten hinfällig, Eintragung über SPS wäre aber wohl machbar gewesen...
So wie ich SPS kenne, wurde dieser Problematik nicht abgestellt. Du kannst aber gern mal die Daten zur Vorderachsfeder aus dem Gutachten bzw. Drahtstärke und Windungszahl der Feder hier posten.