Beiträge von MrPink

    ne du musst schon auf Zünd-ot drehen sonst geht dir der Druck ja durchs Ventil flöten. Und dadurch hast du die Pleuelstange auch in einer Position in der dir der Kolben nicht nach unten abhauen kann.

    Nö, die Nockenwellen sind ja schon raus. Und damit die Ventile immer zu.


    Edit: Aber du hast recht, OT ist sinnvoll, damit das Ventil nicht in den Brennraum fällt, falls Druckluft weg. Und da das Ventil in Position bleibt, ist mein Nicht-Freiläufer-Gedanke natürlich Quatsch.

    Es gibt von SPS ein Video, da sieht man wie die das machen. Mit Druckluft im Zylinder um die Ventile hochzuhalten. Ohne Druckluft wird das mE. nichts, da die Ventilfedern zu steif sind.

    Kolben auf OT wird auch nicht funktionieren, das ist ja kein Freiläufer. Zusätzlich die Kurbelwelle arretieren, wenn die sich sonst durch Druck auf dem Kolben weiterdreht hast du Spaß.

    Ich persönlich würde den Kopf abnehmen, dann könnte man auch gleich dazu noch die Kanäle etwas aufhübschen.

    Moin.


    Beim Thema abspecken stelle ich mir die Frage:
    Kann ein KFZ die Betriebserlaubnis verlieren, wenn das Leergewicht zuweit nach unten vom Eintrag im Fahrzeugschein abweicht, das Fahrzeug also "zu leicht" wird?
    Perplexity meint JA. Kann man der KI an dieser Stelle vertrauen?

    Schönes WE

    Aus VERORDNUNG (EU) Nr. 1230/2012 DER KOMMISSION vom 12. Dezember 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern bezüglich ihrer Massen und Abmessungen und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates:


    Zitat

    Bei der Typgenehmigung und Übereinstimmung der Produktion zulässige Abweichungen


    2. Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand und tatsächliche Masse des Fahrzeugs

    2.1. Die Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand ist ausgehend von der tatsächlichen Masse zu prüfen, indem das Fahrzeug gewogen und die Masse der Zusatzausrüstung abgezogen wird. Für diesen Zweck muss die Waage den Bestimmungen der Richtlinie 2009/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) genügen.

    2.2. Die gemäß Absatz 2.1 ermittelte Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand darf von dem in der Richtlinie 2007/46/EG in Anhang I Absatz 2.6 Buchstabe b oder in Anhang III Teil I Abschnitt A oder B oder dem in der entsprechenden Übereinstimmungsbescheinigung genannten Nennwert höchstens um die folgenden Werte abwei chen: a) 3 % hinsichtlich der zulässigen unteren und oberen Abweichungen (= die negative und positive Abweichung in Bezug auf den angegebenen Wert) bei Fahrzeugen der Klassen M, N und O mit Ausnahme von Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung;


    Das gilt mE. aber nur im Rahmen der Erlangung der Betriebserlaubnis als Bandende-Toleranz.


    Aber selbst wenn das für die Endnutzung weiter gilt (bitte hier einen Verweis anbringen), wird das in der Realität keine wirkliche Relevanz haben. Bei Kontrollen wird idR. das "echte" Fahrzeuggewicht mit dem zGG abgeglichen um eine Überladung zu prüfen. Eine Überprüfung der Leermasse hätte höhere Aufwände (Standardbeladung, Kraftstofffüllstand nach Vorgabe etc.).

    Hallo zusammen, habe meinen gerade erst bekommen und wollte mich hier einlesen. Mir ist nur aufgefallen dass ich ganz andere Größen habe, also 205/40r17 und 195/45r16. Steht auch so im Fahrzeugschein. Ist das normal? Modell ist ein 2015er 2.0 exclusive line

    Zubehörfelgen? Wenn ja, dann kommen diese Reifengrößen aus den zugehörigen Gutachten.