Beiträge von ND-Suechtiger

    Bei meinem 2023er fehlen sie ebenfalls!


    Händler damit konfrontiert, heißt es die wären für DE nicht vorgesehen und keiner ihrer 3 geprüften Wagen hätte diese Stopfen... und das seien bewusst freigelassene Wasserablauföffnungen...


    Was tun? :/

    2018 MX, aktueller Tachostand 60599 ohne nachträglichen Unterbodenschutz Hohlraumversieglung oder sonstiges.

    [...]

    Ich möchte das halt nur für diejenigen Posten, die die Meinung vertreten, der MX roste einem unter dem Hintern förmlich weg...sofern man

    nicht behandelt. Dem ist, sieht man an meinen Bildern, definitiv nicht an dem.

    Wo wurde der Wagen denn die 3 Winter gefahren?


    Habe hier in Bayern nen 3 Jahre alte MX-5 gesehen, den ich als Rostleiche (bevor das jemand missinterpretiert, sollte man meinen recht hohen Anspruch kennen) bezeichnen würde... Bayern halt...


    Mein 2019er hat auf alle Fälle Unterbodenschutz, bei Hohlraumversiegelung bin ich mir nicht sicher.

    Mein 2023er hat am Unterboden ein "Wachs" was man mitm Finger wegwischen kann... in meinen Augen schlimmer als nichts (bzw. für mich mehr Arbeit, nun muss ich das komplett entfernen bevor ich richtiges Wachs auftrage...)

    Die Hohlräume haben keinerlei Schutz drin...

    Dumm gefragt, kannst du das bei einer Mazda Werkstatt nachweisen? Vermutlich genauso wenig.

    Natürlich nicht, üblicherweise wird ja "nicht mal dort" nach Vorschrift gearbeitet. Aber diesen Nachweis muss man nicht erbringen, da Mazda höchstpersönlich die Händler autorisiert hat.


    wo du Probleme bekommst ist Kulanz. Da geht nämlich oft garnichts.

    Und genau über dieses Thema reden wir nach einer nicht bei Mazda erfolgen Wartung, über Kulanz. Einen Rechtsanspruch hast du erst, wenn du den Nachweis erbringen kannst dass die Arbeiten nach Herstellervorschrift ausgeführt wurden.


    Sonst kann man die Arbeiten ja gleich selbst durchführen und dokumentieren und danach um Garantie betteln :thumbsup:

    Wie bereits geschrieben wurde, spielt die Werkstatt für die Garantie keine Rolle.

    Wie läuft das wohl in der Praxis ab, der MX-5 geht innerhalb der Garantiezeit kaputt/Motorschaden. Dann kommt raus dass der Wagen nicht bei Mazda war, sondern sonstwo. Kannst du nachweisen, dass deine Werkstatt nach Herstellervorgabe gearbeitet hat?

    Das macht üblicherweise "nicht mal" Mazda selbst, wie glaubst du diesen Nachweis erbringen zu können?


    Videomaterial von Anfang bis Ende der Wartung, inkl. Eichzertifikate der Drehmomentschlüssel?

    Vermutlich wirst du nicht mal den Nachweis über das verwendete Öl erbringen können, da auf der Rechnung stumpf "5W-30" stehen wird.

    Öl ist da kritischer, bzw. war es beim G160. Der G184 mit seinem Öhlkühler ist da aber für normalen Betrieb auch sehr gut aufgestellt.

    Gibt es dazu mehr Infos?

    Max Differenz Wasser/Öltemperatur beim G160 vs. G184?


    Der Ölkühler im G184 ist ja ein Öl-/Wasser Wärmetauscher, kein klassischer Ölkühler der direkt im Fahrtwind hängt. Kann die Leistungsfähigkeit noch nicht einschätzen?