Rechtlich gesehen ist es relativ einfach (keine Rechtsberatung sondern meine persönliche Meinung).
Finanzierung? Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gem. Frist von 14 Tagen nach Übernahme
Onlinekauf? Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gem. Frist von 14 Tagen nach Übernahme
Vorortkauf? Kein Rücktrittsrecht.
Aber: Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Beweislastumkehr tritt seit 2022 erst nach einem Jahr in Kraft. Fehler bestand somit (nachvollziehbar) schon bei Übergabe des Wagens. Scheinbar ist dies schon der zweite Nachbesserungsversuch seitens des Händlers. Muss man seit 2022 nicht mehr tolerieren. Ich würde Mängelrüge per Einschreiben mit Rückschein erteilen und noch einen einzigen Nachbesserungsversuch akzeptieren. Bei keinem zufriedenstellenden Ergebnis auf den Rücktritt vom Kaufvertrag hinweisen.
Wenn ich mir einen (gebrauchten) Wagen vom Händler kaufe, dann mache ich das im Wissen, dass ich Verbraucherrechte habe. Dafür bezahle ich eventuell auch etwas mehr als bei einem Privatkauf. Es geht um viel Geld und meine Zeit wäre mir zu schade, mich in Werkstätten mit ungewissen Ausgang herumzudrücken und mit dem Unbehagen leben zu müssen, was mit dem Bock los ist. Der MX5 ist kein Exot und auch andere Händler haben schöne Autos. Fein raus ist derjenige, der eine Rechtschutzversicherung besitzt und sich anwaltliche Unterstützung nehmen kann.