da wäre ich mir nicht so sicher. Dass man es ausschalten kann und nur an mindestens 10 Tagen Daten liefern muss ist eine Sache. Gerade bei einer Versicherung vom ADAC, der ja nun mal Fahrsicherheitstrainings anbietet, ergibt das durchaus Sinn. Ob man es aber ausschalten darf, wenn man am normalen Straßenverkehr teilnimmt, ist nochmal eine andere Sache. Und ich würde es mir 2 mal überlegen, ob ich mir ein Gerät, dessen einzige Aufgabe vollumfängliche Überwachung ist, (und das noch dazu von der Versicherung kommt) ins Auto baue, um dann eben jene Versicherung damit zu betrügen.
Ich kenne die Bedingungen beim ADAC nicht und ich würde mir so ein Gerät nicht ins Auto bauen. Vielleicht ist das auch komplett legal, wie er das macht. Kann ich mir aber nicht vorstellen. Ich würde davon ausgehen, dass da irgendwo eine Klausel im Vertrag steht, die besagt, dass das Gerät bei Teilnahme am normalen Straßenverkehr immer angeschaltet sein muss und der Ruhemodus nur in bestimmten Situationen (z.B. Fahrsicherheitstrainings, Bewegen des Fahrzeugs auf abgesperrten Strecken) eingestellt werden darf.
Tante Edith sagt: Wie erwartet steht dieser Passus in den Bedingungen
10. Sind Sie verpflichtet, Ihre Fahrten aufzuzeichnen?
Sie und der jeweilige Fahrer sind - soweit Ihnen dies möglich und zumutbar ist - verpflichtet, jede Fahrt mit der Fahr + Spar-App aufzuzeichnen. Kommen Sie dieser Verpflichtung vorsätzlich nicht nach, sind wir berechtigt, die Bonusgewährung entfallen zu lassen
an einer anderen Stelle steht noch, dass man sogar dazu verpflichtet ist, alle weiteren Fahrer des Fahrzeugs mit der App auszustatten. Man muss also gemäß Bedingungen nicht nur die eigenen Daten verkaufen, sondern auch noch die von jedem einzelnen Fahrer.