Dazu müsste Mazda schon einen kausalen Zusammenhang mit dem defekten Teil herstellen.
Zunächst einmal müssen sie nur einen kausalen Zusammenhang mit dem defekten Teil behaupten oder sich irgendeinen anderen Blödsinn ausdenken, warum die Garantie nicht greift. Dann könntest du dir einen Anwalt nehmen und auf Erfüllung der Garantie klagen. Und wer macht das schon.
Wobei ich nicht sagen will, dass Mazda da besonders schlimm wäre oder sowas. Das weiß ich nicht. Aber was ich schon in Foren für Begründungen gelesen habe mit denen Garantieanfragen abgelehnt wurden..da Rollen sich dir die Fußnägel hoch. Beim Octavia RS hatte mal einer einen Fall, dass der Händler erstmal behauptet hat, dass das verzogene Panoramaschiebedach (im Forum bekanntes Problem, gab es auch eine Skoda-interne technische Information zu) sich wegen der Tieferlegung verzogen hätte. Oder bei irgendeinem nicht damit zusammenhängendem elektrischen Problem wurde behauptet, dass das am nachgerüsteten Soundsystem läge. So kreativ kann man teilweise gar nicht denken, wie Händler werden, wenn sie Garantieanfragen ablehnen wollen.
Ich kann mir auch vorstellen, dass prinzipiell alles am und um das Lenkrad (z.B. auch der Airbag) nach dem Lenkradtausch mehr oder weniger von der Garantie ausgeschlossen ist. Mazda kann ja erstmal behaupten, dass beim Umbau des Lenkrades irgendwas beschädigt wurde, was dann zu dem vorliegenden Problem geführt hat. Da ist es manchmal sinnvoller, bevor man zum OEM fährt, die Umrüstung vorübergehend wieder rückgängig zu machen.