In kurz: Nein. Bei der Zulassung wird der Fahrzeughalter dort eingetragen und sofern du das nicht mit Vollmacht der anderen Person auf die andere Person machst, kommt da der neue Name rein.
Wie schon richtig erwähnt, wird man dadurch weder Besitzer, noch Eigentümer.
In diesem höchst kuriosem Fall, wo jemand sein eigenes Auto mit dem Zweitschlüssel zurück gestohlen hat, wird der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer ein wenig deutlich
Eigentümer holt sich gestohlenes Auto zurück
www.lto.de
Ansonsten am Falle eines Leasingautos, das gestohlen wurde:
Leasinggeber ist der Eigentümer
Du bist der Halter
Der Dieb ist der Besitzer