Das lese ich im Haftungsverzicht ehrlich gesagt nirgends. Es ist aber auch sehr juristisches Deutsch, daher wäre ich mir meiner Auffassung nicht sicher, wenn du das Gegenteil behauptest. Welche Passage meinst du?
Grundsätzlich ist es Gang und Gäbe, dass sich der Veranstalter absichert. Warum sollte ein Veranstalter auch dafür haften, wenn jemand in die Leitplanke oder ein anderes Auto fährt? Und dass die Versicherungssituation oft uneindeutig ist, mit der neuen EU-Verordnung erst recht, dafür können die Anbieter auch nichts.
Ich frage wegen der Haftpflichtversicherung tatsächlich nochmal nach. Aber der Instruktor hat das letztes Mal in dem Zusammenhang erwähnt, dass sie damit die Versicherungseinschränkungen durch die neue EU-Verordnung kompensieren wollen.