Nur von der Einstellung des Fahrwerks, ohne dass die Höhe verändert wurde? Nein, normalerweise nicht. Das muss wohl vorher schon nicht in Ordnung gewesen sein, oder sich verstellt haben.
Beiträge von Svanniversary
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Das ist fies. Da hätte man vielleicht wirklich mal die Frage stellen müssen, ob die Werkstatt daran interessiert ist, beim Ausfüllen der Meldung an das KBA zu helfen.
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Danke, hatte ich tatsächlich vorher noch nie gehört. Gab es eine Ursachenanalyse?
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Ich muss mal sehen, ob ich so zeitig Feierabend machen kann, aber ich hätte Riesenlust wieder hin zu fahren.
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Riff Pringles Bar sliss , wie war das bei Euch mit dem Lack? Bisher habe ich den Eindruck, dass das Auto nur ein bisschen schmutzig geworden ist, sich aber alles gut abwaschen lässt.
Das wäre mal das erste Gelände mit einer guten Wasserqualität, bei der man hinterher keine Kalk- und Rostflecken auf dem Lack hat. Sehr cool
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Genau wie die Navigation mit Ansagen, äh, das ist ja gar kein Unsinn
.Ich ziehe die Navi-Eingabe mit Sprachbedienung klar der 30-fachen Rotation eines Knopfes vor, stelle aber leider immer wieder fest, dass das speziell im MX-5 nur sehr suboptimal funktioniert. Daher nutze ich die Spracheingabe im MX-5 selten.
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Wenn Dir der Prüfer 60 mm einträgt und Du dann im normalen Straßenverkehr irgendwo hängen bleibst, dann ergeben sich da durchaus Haftungsrisiken für den Prüfer.
Ich hatte schon gemerkt, wie viele sich mit einer §21 für eine andere Feder, die nicht im Gutachten steht, schwer tun. Da gibt es die Alternative brav alles so wie in den Merkblättern zu machen und sich keine Gedanken zu machen, oder selber nachzudenken und ggf. auch die Verantwortung dafür zu übernehmen. Ich hatte zuletzt das Gefühl, dass letzteres nicht so furchtbar verbreitet ist.
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Die 110 mm sind nur eine Empfehlung an die TÜV Prüfer und nicht Gesetz. Er kann auch anders entscheiden.

Wie man so schön sagt, ist es empfohlen in einem offiziellen Merkblatt und damit „Stand der Technik“. Wenn es schief geht, steht der Prüfer ggf. in der Bütt und daher werden sich wohl die meisten daran halten. Wenn man sein Auto noch normal nutzen möchte, dann ist das Maß auch nicht so furchtbar unsinnig
. Es orientiert sich nämlich an den Vorschriften für bauliche Gegebenheiten im Straßenverkehr und soll sicherstellen, dass man normal durch kommt, ohne hängen zu bleiben.Fürher kannte ich mal 90 mm, die häufig noch akzeptiert worden sind.
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Wenn Du ein Kantholz auf die Straße legst, dass 800 mm breit und 110 mm hoch ist, dann musst Du eine Stelle unter dem Auto finden, mit der Du da noch darüber kommst.
D.h. andersherum, dass die Bodenfreiheit im Bereich der Räder, Radaufhängungen etc. geringer sein darf, aber in der Mitte die 110 mm erreicht werden müssen.
Was steht denn in Deiner Eintragung? 75 mm wäre theoretisch tatsächlich nicht eintragungsfähig.