Beiträge von Svanniversary

    Genau wie die Navigation mit Ansagen, äh, das ist ja gar kein Unsinn ;) .


    Ich ziehe die Navi-Eingabe mit Sprachbedienung klar der 30-fachen Rotation eines Knopfes vor, stelle aber leider immer wieder fest, dass das speziell im MX-5 nur sehr suboptimal funktioniert. Daher nutze ich die Spracheingabe im MX-5 selten.

    Wenn Dir der Prüfer 60 mm einträgt und Du dann im normalen Straßenverkehr irgendwo hängen bleibst, dann ergeben sich da durchaus Haftungsrisiken für den Prüfer.

    Ich hatte schon gemerkt, wie viele sich mit einer §21 für eine andere Feder, die nicht im Gutachten steht, schwer tun. Da gibt es die Alternative brav alles so wie in den Merkblättern zu machen und sich keine Gedanken zu machen, oder selber nachzudenken und ggf. auch die Verantwortung dafür zu übernehmen. Ich hatte zuletzt das Gefühl, dass letzteres nicht so furchtbar verbreitet ist.

    Die 110 mm sind nur eine Empfehlung an die TÜV Prüfer und nicht Gesetz. Er kann auch anders entscheiden.;)

    Wie man so schön sagt, ist es empfohlen in einem offiziellen Merkblatt und damit „Stand der Technik“. Wenn es schief geht, steht der Prüfer ggf. in der Bütt und daher werden sich wohl die meisten daran halten. Wenn man sein Auto noch normal nutzen möchte, dann ist das Maß auch nicht so furchtbar unsinnig ;) . Es orientiert sich nämlich an den Vorschriften für bauliche Gegebenheiten im Straßenverkehr und soll sicherstellen, dass man normal durch kommt, ohne hängen zu bleiben.

    Fürher kannte ich mal 90 mm, die häufig noch akzeptiert worden sind.

    Wenn Du ein Kantholz auf die Straße legst, dass 800 mm breit und 110 mm hoch ist, dann musst Du eine Stelle unter dem Auto finden, mit der Du da noch darüber kommst.

    D.h. andersherum, dass die Bodenfreiheit im Bereich der Räder, Radaufhängungen etc. geringer sein darf, aber in der Mitte die 110 mm erreicht werden müssen.


    Was steht denn in Deiner Eintragung? 75 mm wäre theoretisch tatsächlich nicht eintragungsfähig.

    Keine wirklich seriöse Arbeit, wobei ich mir wegen der Eintragung keine Gedanken machen würde. Da wird bei der Kontrolle immer mit Toleranzen gearbeitet und ein leichtes Setzen wird auch toleriert.

    Aber das soll eigentlich anders. Mein Prüfer hat sehr akribisch die Abstände am Federbein kontrolliert und protokolliert und das Auto auf einer nivellierten Fläche eingemessen. Das passt dann auch einigermaßen.


    Der u.s. Satz besagt ledlglich, dass nach Einbau eine neue Abnahme erforderlich ist, weil durch den Einbau die Betriebserlaubnis erlischt. Das ist ein völlig normaler und gebräuchlicher Satz.

    Du hast das Fahrwerk ja willentlich getauscht und ein unsachgemäßer Einbau kann eine Gefährdung für Dich und andere erwarten lassen. Der Prüfer prüft den sachgemäßen Einbau und das keine Gefährdung vorliegt.