Ja, ein niedriger LI ist zulässig (s.o., rechnerisch 69, bzw. 70 LI ist ausreichend). Der LI im Fahrzeugschein entspricht ganz einfach dem festen LI des eingetragenen Reifens und ist kein Maß für die minimal erforderliche Tragfähigkeit.
Der eingetragene 84 LI entspricht einer zulässigen Achslast von 1.000 kg. Das ist deutlich mehr, als für den MX-5, mit 645 kg maximal zulässiger Achslast, notwendig wäre.
Das ist für ein kleines, leichtes Auto völlig normal, da der Hersteller einen passenden Reifen auswählt und sich der LI dann aus der Dimension ergibt und ggf. sehr (zu) hoch ist.
Andersherum muss der Hersteller bei sehr schweren Autos natürlich schauen, dass er nur solche Reifen auswählt, die auch die notwendige Tragfähigkeit besitzen.
Die Reifengrößen, die in der ABE für das jeweilige Fahrzeug aufgeführt sind, sind natürlich dann auch zulässig, auch wenn sie einen niedrigeren LI ausweisen, als im Fahrzeugschein steht. Beim SI muss ich natürlich den Wert für das jeweilige Fahrzeug einhalten.