Beiträge von Svanniversary

    Etliche Schimmeldiesel haben genau genommen auch keine ABE mehr...

    Gerade nicht. Die mussten alle nachgebessert und aktualisiert werden und das KBA war da auf einer Ebene unterwegs, bei der der hier geschilderte Fall wahrscheinlich nicht genehmigt worden wäre.

    Da haben die Hersteller dann neue Typgenehmigungen beantragen und genehmigen lassen müssen.


    Jegliche Änderung an der Motorsoftware wird da als abgas- und emissionsrelevant angesehen und es muss jeweils nachgewiesen werden, dass der neue Stand alle Vorgaben lupenrein einhält.


    Daher vermute ich persönlich schon, dass sich das KBA rein formal auch dafür interessiert, wenn privat die Motorsteuerung eines Fahrzeugs modifiziert wird.

    Wenn sich die Schadstoffklasse, oder insbesondere der Verbauch nach Norm ändert, wird das ganze auch noch steuerrelevant.

    Davon abgesehen, dass ich aus Deinem Beitrag leider nicht zweifelsfrei erkennen kann, was Du mir eigentlich mitteilen möchtest - ist mir persönlich Latte, weil ich so etwas nicht machen würde.

    Es gibt Leute die wissen einfach gerne, ob sie legal unterwegs sind, oder nicht. Daher der Hinweis. Was Du damit anfängst ist mir persönlich echt egal ;) .

    Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen.

    § 21 StVZO - Einzelnorm


    Das ist der entscheidende Passus. Die Software der Motorsteuerung ist emissionsrelevant und damit selbstverständlich auch Teil der Typgenehmigung. Wenn ich einen Teil der Typgenehmigung verändere, muss ich eine Änderungsabnahme nach §21 vornehmen, da ansonsten keine Betriebserlaubnis vorliegt.

    Der Typ mit der neuen SW wurde nicht genehmigt, es sei denn es liegt eine ABE vor.


    Das sich das bzw. etwas nur schwer nachvollziehen, oder prüfen lässt, ändert nichts an der Rechtsgrundlage.


    Als Ausblick wird ab ca. 2023 ein Software Update Management System (SUMS) gefordert.

    UNECE WP.29 - Neue UN-Regelungen zu Automotive Cyber Security
    Die UNECE setzt mit WP.29 neue Standards in der Automobilindustrie. Eine Typzulassung ist bald nur noch mit einem zertifizierten CSMS möglich.
    www.magility.com

    Dort muss der OEM nachweisen, mit welcher SW das Fahrzeug ausgeliefert wurde und dass für diese SW eine Typgenehmigung vorliegt. Das gilt dann für den gesamten SW-Verbund im Fahrzeug und wenn einzelne SW geändert wird, muss das auch entsprechend genehmigt und nachgewiesen werden.

    Dann gibt es also eine Datenbank gegen die geprüft werden kann, ob das Auto sich noch im Auslieferungszustand befindet.

    Mit der gleichen Gesetzgebung werden auch Vorschriften zur CyberSecurity, also dem Schutz der Manipulation von Steuergeräten kommen. Ggf. hat sich das Thema dann sowieso erledigt, weil Änderungen nur noch zusammen mit dem Hersteller vorgenommen werden, da nur dieser auf die SW zugreifen kann.