Reifenwechsel - wer traut sich?

  • Daran ist nichts fahrlässig. Nur wenn man bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen fährt, ist es fahrlässig. Das hat aber bisher auch noch niemand in Abrede gestellt.

    Ich habe gar keine Winterreifen und fahre ihn wenn die Straßen trocken und salzfrei sind. Temperatur ist mir egal.

    Also doch, oder? Denn unter 7° ist winterlich!

    Instagram @mx5rf_homura

  • Nirgendwo.


    Tatsächlich gibt es in DE keine Winterreifenpflicht, sondern die Pflicht zur den Bedingungen angemessenen Bereifung.


    Sollte es durch eine Laune der Natur am 25. Dezember irgendwo.in Deutschland tatsächlich +25 Grad Celsius warm sein, wären Winterreifen nicht angemessen.

    Roadster G 132, (immer noch) mit Ganzjahresreifen

  • Nirgendwo.


    Tatsächlich gibt es in DE keine Winterreifenpflicht, sondern die Pflicht zur den Bedingungen angemessenen Bereifung.


    Sollte es durch eine Laune der Natur am 25. Dezember irgendwo.in Deutschland tatsächlich +25 Grad Celsius warm sein, wären Winterreifen nicht angemessen.

    das würde ich auch so sehen und evtl. auch die eine oder andere Versicherung im Fall der Fälle...

  • Wo steht das?

    In dem Wortlaut? Nirgends. Wenn die Versicherung dir nachweist, das bei der Temperatur mit Winterreifen der Unfall nicht passier wäre, wird man es merken. Dann waren die Reifen nicht angepasst. Dazu gibt es schon Urteile. Aber auch entgegengesetzt, die Rechtsprechung ist da sehr wage. Es wird immer ein Glücksspiel bleiben. Das kann man mit Winterreifen umgehen, oder man spielt mit.


    Wenn mir einer bei Eiseskälte in die Karre fährt, würde ich den vom Anwalt bis zu seinem Lebensende zahlen lassen.

    Instagram @mx5rf_homura

  • §2, Absatz 3a in der StVO sagt:



    Zitat von §2, Absatz 3a, StVO

    (3a) Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.

    Zitat von §36, Absatz 4, StVZO

    (4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,
    1.durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und
    2.die mit dem Alpine-Symbol [Blockierte Grafik: https://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2017/j1282-1_0010.jpg] (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.


    Das sagt doch eigentlich alles recht deutlich, oder nicht?

    2018 G160 SL + SP in Mondsteinweiß | Bilstein B14 | Federal 595RS-R 205/50R16 auf original Mazda 16" | CAE UltraShifter | Mishimoto Oil Catch Can | DIY Öltemperaturanzeige
    Fahrzeugthread: Joshudes Mondgestein


    2005 Volvo V50 T5 AWD M66 in Passion Red

    Fahrzeugthread: Joshudes Kümmerling Bill

  • die letzten Tage war ja traumhaftes Wetter. Da juckt es schon auf Sommerreifen zu fahren. Aber Das Wetter wird wieder normal.Ab Wochenende um die 0 Grad früh morgens und Regen. Da kann auch Glätte kommen. Der Winter ist noch nicht vorbei. Früh hats bei mir immer um die 0 Grad (auch heute im Fichtelgebirge A9 nach Nürnberg ca 0 Grad). Zwar trocken aber halt um den Gefriepunkt. Bei einem Unfall wird es wie bereits angedeutet zum Glückspiel mit der versicherung. Warte deshalb noch bis erste April-Woche. Da kommen dann die Sommerreifen drauf und erster TüV.

  • Die jetzige Formulierung des §2 Abs. 3a StVO ist strenger und eindeutiger als die ursprüngliche Version von 2010.

    Ja, das wurde letztes Jahr (oder ist es schon zwei Jahre her) deutlich verschärft, auch was die Kennzeichnung auf den Reifen angeht.


    Wobei wichtiger als die Gesetze sind die Urteile die danach gesprochen werden.

    Instagram @mx5rf_homura