H&R Fahrwerk

  • ups....kleine Korrektur....die Tieferlegung ist im Dekra-Eintrag mit 320mm (Va) und 325mm (Hi) angegeben und somit ist der Wagen tiefer als in meinem Beitrag angegeben. Leider bekomme ich dies nicht korrigiert.

    Normalerweise soll die niedrigste zugelassene Höhe eingetragen werden, nicht zwangsläufig die aktuelle Einstellung. So steht es zumindest in divesen Teilegutachten. Ob sich da jeder Prüfer dran hält ... keine Ahnung. Das muss also kein Widerspruch sein.


    Auch im Serienzustand unterscheiden sich die Standhöhen nicht nur von Rad zu Rad sondern auch von Fahrzeug zu Fahrzeug teilweise schon ganz ordentlich. Es gibt eigentlich keine zuverlässige Methode, das Maß der Tieferlegung oder den Höhenstand mit Haushaltsmitteln auf den Millimeter genau anzugeben. :)

    Roadster G 132, (immer noch) mit Ganzjahresreifen

  • Normalerweise soll die niedrigste zugelassene Höhe eingetragen werden, nicht zwangsläufig die aktuelle Einstellung. So steht es zumindest in divesen Teilegutachten. Ob sich da jeder Prüfer dran hält ... keine Ahnung. Das muss also kein Widerspruch sein.

    Bei einer Kontrolle beschwert sich normalerweise auch niemand, wenn das Auto höher steht als eingetragen. Das passiert nur, wenn das umgekehrte der Fall ist ;) .

  • E9FA198D-9B01-47B0-A5C7-80416B1D15BB.jpeg
    Da sind bei mir wohl die aktuellen Werte eingetragen.....leider konnten durch die Corona Situation auch die Fahrzeugpapiere nicht mit allen Änderungen versehen werden. Im Dekra-Gutachten steht aber aufgeführt, das erst mit Anpassungen des Fahrzeugsscheines (Adresse, etc.) eine Korrektur erfolgen muss. Die Alu-Pedale sind gleichfalls nicht aufgeführt. Kann ich aber zwischenzeitlich erledigen lassen.