Die Wertminderung, welche der Gutachter ggf. feststellt, hat ja genau den Zweck, den merkantilen Wertverlust, welcher durch einen Unfall entsteht, auszugleichen.
Allgemein wird ein Unfallfahrzeug nicht unbedingt nur durch die Art des Schadens definiert, sondern auch durch die Höhe des Schadens.
Auch darüber sollte ein Fachanwalt Auskunft erteilen können.