nach "verbindlicher Bestellung" Probleme mit Vertragshändler

  • Das Problem:
    Anfang September bestellte ich per "verbindliche Bestellung" einen MX-5 ND Neuwagen und erhielt dazu auch eine Auftragsbestätigung.
    Ende Oktober erhielt ich eine zweite Auftragsbestätigung und die Bruttosumme ist um 790 euro gestiegen. Dafür ist kein voraussichtlicher Liefertermin mehr eingetragen. Beide Auftragsbestätigungen enthalten keine FIN.

    Wenn auf Deine verbindliche Bestellung wirklich eine Auftragsbestätigung (das Wort muß drauf stehen) mit Bezug zu Deiner Bestellung kam, wurde damit ein Vertrag geschlossen, der nicht einfach einseitig änderbar ist (AGB?). Sollte auf Deine Bestellung erst eine Eingangsbestätigung oder Bestellbestätigung gekommen sein, so bildet die zweite Auftragsbestätigung ein neues Angebot (Antrag), dem Du zustimmen kannst (Annahme) aber nicht musst. Anhand Deiner Antwort ergeben sich dann unterschiedliche Möglichkeiten.


    Generell bitte bei Verträgen nicht einfach etwas unterschreiben. AGB sind elementarer Bestandteil von Verträgen und können rechtlich wirksame, für den Kunden unangenehme Passagen enthalten. Bei nem 100€-Kauf mag das je nach persönlicher Risikobereitschaft ok sein aber bei einem 20k+ Kauf finde ich das etwas mutig.

  • Generell bitte bei Verträgen nicht einfach etwas unterschreiben. AGB sind elementarer Bestandteil von Verträgen und können rechtlich wirksame, für den Kunden unangenehme Passagen enthalten. Bei nem 100€-Kauf mag das je nach persönlicher Risikobereitschaft ok sein aber bei einem 20k+ Kauf finde ich das etwas mutig.

    Da hast du vollkommen recht und daher lese ich die bei solch teuren Käufen auch immer durch!


    Aber jetzt mal ganz Ehrlich unter uns Bäckerburschen - Wer macht das schon?


    Ich erlebe es in der Immobilienbranche immer wieder wie häufig Menschen Verträge unterzeichnen die sie mit mehreren 100tausend Euro langjährig an Banken und/oder Eigentümergemeinschaften binden und sie lesen die Verträge nicht durch. Kennen nicht die Funktion und den Inhalt einer Teilungserklärung usw.


    Auch das vorlesen der Verträge beim Notar hilft da nur ganz begrenzt weiter!


    Andererseits werden beim Kauf einer neuen Waschmaschine mehrere Internet-Recherchen angestellt und teilweise auch noch mehrere Läden besucht und die Preise und technischen Daten verglichen.


    Man muss halt Prioritäten setzen!

  • Naja das eine versteht man halt und sieht direkt den Vorteil den man dadurch hat, bei dem anderen steigen die Leute halt eh nicht durch.. Böhmische Dörfer...

  • Naja das eine versteht man halt und sieht direkt den Vorteil den man dadurch hat, bei dem anderen steigen die Leute halt eh nicht durch.. Böhmische Dörfer...

    Da hast du natürlich recht und nicht jeder kann für alles ein Experte sein, aber es gibt mittlerweile hundertfache Ratgeber in Taschenbuchform für unter 30,- EUR. Bei 200.000,- EUR für eine Immobilie ist die Investition hierfür gerade mal 0,015 % der Kaufsumme, also überschaubar.


    Aber nun genug des Off Topics!

  • Naja das eine versteht man halt und sieht direkt den Vorteil den man dadurch hat, bei dem anderen steigen die Leute halt eh nicht durch.. Böhmische Dörfer...

    Ich finde das hat nichts mit Böhmischen Dörfern zu tun, sondern mit vollkommener Intransparenz für den Endverbraucher. Beispielsweise gibt es in Kreditverträgen immer mechanismen die den Endverbraucher schützen und eben auch solche die den Kreditgeber schützen. Änderungen zu Gunsten des Endverbrauchers über den Bundesgerichtshoft (siehe Urteil vom 13. Mai 2014 Unzuläsigkeit von Kredigebühren), werden aber nur selten wirklich publik gemacht. So konnten Ansprüche nur für und bis zu einem bestimmten Zeitraum geltend gemacht werden. Ich hatte mir seiner Zeit von einem Autokredit die Gebühren wieder geholt. Ich möchte meinen es ging um 600€. Darauf gestoßen bin ich nur durch Zufall - gelesen im Focus oder Stern im Wartezimmer eines Arztes.


    Gehen wir also mal vom Szenario aus, dass im Vertrag eines Kreditvertrages etwas steht, was uns stuzig werden lässt und prüfen die Bedeutung im Detail nach. -> Internet 5000 Meinungen von 2000 Leuten die mehr verwirren als helfen.
    Ich wüsste im besten Fall nicht einmal welches Gesetzbuch für einen solchen Vertrag zu konsoltieren wäre. Also suche ich mir Rechtsbeistand. Bei einem Auto wie hier, ergibt das ja durchaus Sinn wie hier schon festgestellt wurde.
    Mit dem Wissen, dass der Anwalt damit Geld verdient und verpflichtet ist mir aufzuzeigen was im aller aller schlimmsten Fall passieren kann, hat mir eine Rechtsberatung also wieviel geholfen? Guter Rat ist bei solchen Themen ebend teuer. Deutsches Recht ist nur selten schwarz oder weiß, fast immer grau. Über das Urteil entscheidet das Können des jeweiligen Anwaltes. Was solls macht ja die Rechtschutz, wenn der Fall dann gerade passt, dass sie auch greift ;)



    Ich will nicht schwarz malen aber für jemanden der damit nicht täglich zu tun hat, ist das irgendwie immer ein ganz schöner Jungel.

    Gruß,
    Mex


    ___________________________________________________________
    "Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen !!!"

  • Ich will nicht schwarz malen aber für jemanden der damit nicht täglich zu tun hat, ist das irgendwie immer ein ganz schöner Jungel.

    Nein du malst ganz und garnicht schwarz, eher GRAU! :D


    Der Begriff Dschungel ist in diesem Zusammenhang schon sehr zutreffend!

  • Hallo, lass das durch einen Juristen klären. Alles andere sind sicherlich gut gemeinte Ratschläge, aber letztlich nur Ratschläge.


    Mir erging es beim Kauf meines ND anders, aber nicht besser. Schon bei der Unterschrift im September könnte dem Händler aus dem Ruhrpott klar gewesen sein, dass er nah der Insolvenz war. Als mein Fahrzeug, dass er im Vorlauf hatte, dann im November an ihn ausgeliefert wurde, erhielt ich von ihm die Mitteilung über das Insovenzverfahren. (Im Insovenzverfahren verbleibt jegliche Insolvenzmasse im Verfahren bis zum Abschluss) Ich habe mich dann an Mazda Leverkusen gewandt, die letztlich über einen anderen Händler, wie auch immer, die Auslieferung an mich erreicht haben.
    Gruß Sven

    von ? >1989 Mazda 626 Sport Coupe, weiß mit schwarzen Streifen :S
    1989> Sonstige Neuwagen
    neu 99 > 05 Fiat Barchetta, irgendein SilberMet, dieser Fiat=Fehler in allen Teilen :thumbdown:
    neu 05 > 09 MGTF160, Mittelmotor, British Racing Green, Bastuck ansonsten pur british, sehr geiles Auto :thumbup:
    neu 09 > 15 MX5 NC Niseko, tiefer, breiter und viel Extra :) Mephistograu
    11/2015>, ND, RobinrotMet. , ExclusiveLine, H&R Tiefer, Bastuck, H&R Spur 30/30, Sommerfelge ET40 :thumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von mannmitauto ()

  • Lars hat die passende Antwort gegeben, jede Änderung an einem schon bestehenden Vertrag, die einseitig durch eine Vertragspartei durchgeführt wird, ist ein neuer Antrag.
    Du kannst also deinen Händler anrufen und ihm sagen, dass du das neue Angebot ablehnst. Nur solltest du das ganze vielleicht schriftlich per Einschreiben machen, da der Händler nicht der seriöste zu sein scheint. Bevor du zum Anwalt rennst, kannste auch kostengünstiger versuchen, bei der Verbraucherschutzzentrale einen Termin zu bekommen.

  • Liebe Forengemeinde,
    auf wiederholte Nachfrage beim Autohaus habe ich jetzt die AGBs zu meiner ND-Bestellung erhalten.
    Für mich lesen die sich zu meinem Vorteil:


    "Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger)
    Unverbindliche Empfehlung des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA), des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) und des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) Stand: 11/2015
    I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
    1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt."


    In meinem "Fall" habe ich eine "verbindliche Bestellung" des Käufers und die schriftliche Bestätigung des Autohauses mit Auftragsnummer und "unverbindlichem Liefertermin" Anfang Feb 2017.
    Es gibt aber in meinem Fall gar keinen "Fall", denn für das Autohaus ist alles klar: Es gilt die spätere zweite Auftragsbestätigung mit anderer Auftragsnummer und fehlender Angabe zum Liefertermin aber zu höherem Preis. Eine FIN kann nicht mitgeteilt werden.


    Ich vermute, es wird auf einen erheblichen Lieferverzug hinauslaufen. Und ich bin dann der Trottel, der Im Herbst 2017 immer noch nicht im eigenen ND gesessen hat.


    Wer wettet dagegen ??

    Mazda MX5 ND center line metallic anthrazit, bestellt 01.09.2017, bereit gestellt 18.01.2017

    Einmal editiert, zuletzt von gimmitoys ()