Nummernschild - Kennzeichen Aufkleber - EU Feld in schwarz

  • neben den ganzen Bedenken : Wozu soll es gut sein ??

    Habe ich mich auch gleich gefragt, schon witzig auf welche Ideen manch einer kommt, wenn es darum geht seinen Wagen zu "tunen".

    MX-5 ND 2.0 G-160 SL, EZ 12/2015 in 06/2019 verkauft,
    seit 06/2019 MX-5 ND G-184 SL -Totalschaden (Überschwemmung) in 08/2019-
    Neuer MX-5 ND G-184 SL in 10/2019 verkauft
    Seit 07/20 MX-5 ND G-184, Selection, Activsense, Design-Paket

  • Was genau in dem Artikel meinst du denn?

    "Zudem riskiert man in jedem Fall eine Strafe, wenn man mit einem beklebten Kennzeichen im Straßenverkehr unterwegs ist. Zwar wird bei kleinen Stickern, die keine wichtigen Teile verdecken, zumeist von einer Strafe abgesehen, doch das Risiko eines Bußgelds besteht grundsätzlich immer. Deshalb sollte man davon absehen, dass Kennzeichen eines Fahrzeugs mit Stickern zu bekleben. "



    daher von mir:

    von einer Strafe abzusehen, aber das ist kein Freibrief.


    Der "blaue Teil" ist wohl so ne Grauzone...

  • Der "blaue Teil" ist wohl so ne Grauzone...

    Das ist genau der Punkt. Denn der blaue Teil ist nicht teil den KFZ-Kennzeichens.
    Und ...der sein Kennzeichen in rechtswidriger Absicht verändert, verdeckt oder anderweitig unkenntlich macht... kann man wohl auch nicht unterstellen in dem Fall.



    Recht haben und drauf bestehen kann nach hinten losgehen.

    Ist trotzdem nicht ganz zu verachten. Gerade wer das schwarze Schild noch schön mit LEDs anstrahlt :)

    MX-5 NC -> GT86 -> MX-5 RF Ignition Nr. 23

  • Ganz klar verboten, je nach laue des Beamten von Mündliche Verwarnung bis zu Stilllegung des Fahrzeugs und Anzeige wegen Amtliches Dokumentfälschung.


    Nicht Empfehlenswert.


    Gruß
    Otherland

    MX5 RF, Matrix Grau, Sportsline, Nappa, Rückfahrkamera, Alu-Pedale, Alu-Einstiegsleisten, LED Innenlicht, LED Ambiente, Stubby

  • Was für ´ne Frage...


    Der Händler schreibt im Angebot in der Bucht selbst schon dazu:


    Information
    Es kann durch das auffällige Kennzeichen vermutlich zu einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" kommen.
    Für das anbringen des Aufklebers ist jeder selbst verantwortlich.
    Wir übernehmen keine Haftung!




    Davon mal ganz abgesehen gefällt mir das nicht mal sonderlich...
    Ob das nun blau oder schwarz ist...


    Ändert nichts dran, dass das "weiße" des Nummernschildes nicht symetrisch/zentriert an Front und Heck ist...
    Das finde ich eigentlich viel schlimmer.... als die Farbe dieses Unfug´s...


    Kennzeichen D fand ich früher irgendwie besser.... Konnte man so schön "weg" lassen ;)

    Blue Sky :thumbup:


    2.0 SL ST ohne SP, upgrade auf "Modell 2016" mittels DS, Bilstein & OEM Eibach, I.L.M(VA30/HA40), Graphitgrau
    Dotz Kendo dark 7x17 ET35 mit 205/45/17 Dunlop Wintersport 4D, für die kalte Zeit
    (Signing 3.9.16 {Order out 2.10.16} - Produktion 28.11.16 - Übergabe 14.2.2017)

  • Also ich weiß nicht was irgendwelche Händler oder Artikel im Internet schreiben aber das ist auch ziemlich egal, denn was das Gesetz vorgibt ist das wichtige:


    Abs 2 des FZV:
    "Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen [...]"
    Absatz 6 bezieht sich dann auf einige EU Verordnungen.


    Weiterhin steht in Abs. 10 und 11:
    "(10) Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809) am Fahrzeug angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe „D“.
    (11) Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit Kennzeichen oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 10 führen oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden."



    Hier ist der Link zu Anlage 4 des Abs. 2. Da steht nichts von Farben auf dem Teil des Unterscheidungskennzeichens aber es wird auf die DIN6171-1 Bezug genommen "DIN 6171-1, blau – Euro-Feld".... Die DIN musst du dir wahrscheinlich kaufen, kostet ca. 80€. Ansonsten auch nochmal nach DIN74069 schauen. In BGBL. 1977 II S. 809 Artikel 37 habe ich schon geschaut, da steht aber wohl nicht brauchbares außer dass das Unterscheidungszeichen nach Anhang 3 aussehen soll und diesen habe ich nicht gefunden. Denke aber mal dass das seit 1977 sowieso in die Standards aufgenommen wurde.

    2018er MX-5 RF mit i-Eloop in Matrixgrau

    2 Mal editiert, zuletzt von Termy ()


  • Also ich würde die blaue HU-Plakette auch noch schwarz überkleben, dass sieht sonst nicht aus :D !!!

    G160 Roadster, Exclusive-Line, K-Tec Street Fahrwerk, OEM 16 Zoll Felgen mit 205/50 R16, Fox Gen. 4 ESD, Technik-Paket, Navi, Rückfahrkamera, Graphitgrau


    Triumph Speed Triple 1050, 135 PS, Remus Endschalldämpfer, Rizoma Kennzeichenhalter

  • Die von dem Verkäufer angegebenen Passagen bzw. das Gerichtsurteil sind alle von 2010, wir haben aber mittlerweile 2017.
    In dieser Zeit sind einige Sache in der FZV geändert worden. Ich würde der Information des Verkäufers kein Vertrauen schenken.


    Hier ein Beispiel, das sich wohl auch keiner vorstellen kann:
    Für Motorräder (die nach StVZO zugelassen sind) war nach dem Inkrafttreten der FZV am 01.03.2007 keine Nummerschildbeleuchtung mehr vorgeschrieben. Irgendwann hat dann einer den Fehler bemerkt und seit dem 01.11.2012 müssen die Motorräder wieder eine Nummerschildbeleuchtung haben.