Frankreich testet Radarfallen für zu laute Verkehrsteilnehmer

  • Ob Platzverweise das geeignete Mittel sind...? Sieht man ja in einigen Städten beim Rauschgifthandel.


    Im Prinzip treten nichts weiter als Verdrängungseffekte auf. Fährt man eben woanders.


    Wie hier schon richtigerweise festgestellt wurde, liegt in den meisten Fällen das Problem bei einigen Zeitgenossen im Hohlkörper zwischen den Ohren, was (wie du ja auch richtig schreibst) letztlich zu Pauschallösungen führen muss.



    Leider wird die letzte Konsequenz immer die pauschale Lösung sein, da es nicht im Sinne des Staates und der Steuerzahler ist, dass in jeder Stadt Horden von Ordnungshütern für Ruhe sorgen müssen.


    Solche Maßnahmen sind auf längere Sicht auch gar nicht durchzuhalten. Es sei denn andere Probleme bleiben liegen.

  • Weil "sie" es können und weil "sie" es dürfen.


    Ach, sie dürfen in der Stadt die 50 km/h mal eben um 100 Prozent überschreiten?


    Wenn du hier wohnen würdest, dann wäre deine Meinung bestimmt eine andere. ;)

  • Ach, sie dürfen in der Stadt die 50 km/h mal eben um 100 Prozent überschreiten?


    Wenn du hier wohnen würdest, dann wäre deine Meinung bestimmt eine andere. ;)

    Nein, um Gottes Willen, da haben aneinander vorbei geplaudert.


    Ich meinte natürlich die legale Vorgehensweise, auf 50 Km/h zu beschleunigen und dann im Schiebebetrieb das Teil "schön" patschen lassen.

  • Ob Platzverweise das geeignete Mittel sind...? Sieht man ja in einigen Städten beim Rauschgifthandel.


    Im Prinzip treten nichts weiter als Verdrängungseffekte auf. Fährt man eben woanders.

    Ohm.... Genau um das verdrängen von diesen verhalten geht es doch.
    Das kannst du schlecht mit Rauschgifthandel vergleichen... Oder meinst du, dass sich entsprechende Individuum dann halt zuhause treffen um ihre Motoren aufhäulen zu lassen?

  • @Levi
    Ein Platzverweis ist letztlich die Einschränkung eines Grundrechtes und deswegen auch gesetzlich geregelt. In den einzelnen Bundesländern erfolgt das in der Regel in den "Polizeigesetzen", in Berlin z. B. durch das ASOG (allgemeines Sicherheits und Ordnungsgesetz). Deshalb kann es auch sein, dass es in den einzelnen Bundesländern kleinere Abweichungen gibt.


    Hier mal (für Berlin) der § 29 ASOG
    Zitat

    (1) 1 Die Ordnungsbehörden und die Polizei können zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten. 2 Die Platzverweisung kann ferner gegen eine Person angeordnet werden, die den Einsatz der Polizei, der Feuerwehr oder von Hilfs- oder Rettungsdiensten behindert.


    (2) 1 Die Polizei kann zur Verhütung von Straftaten einer Person untersagen, ein bestimmtes Gebiet innerhalb von Berlin zu betreten oder sich dort aufzuhalten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person dort eine Straftat begehen wird (Aufenthaltsverbot). 2 Das Verbot ist zeitlich und örtlich auf den zur Verhütung der Straftat erforderlichen Umfang zu beschränken. 3 Es darf räumlich nicht den berechtigten Zugang zur Wohnung der betroffenen Person umfassen. 4 Die Vorschriften des Versammlungsrechts bleiben unberührt.

    Zitatende

    Gesetzestext


    Bitte unbedingt beachten und wie oben erwähnt, das kann in den einzelnen Bundesländern etwas unterschiedlich sein.


    Aus dieser Vorschrift ergeben sich zeitliche und räumliche Grenzen und er (der Platzverweis) muss gegen eine bestimmte Person gerichtet sein.


    Durch den Platzverweis kann man also nicht allen Fahrer mit einem Audi RS8 die Fahrt über den Ku-Damm verbieten.


    Insbesondere in großen Städten bedeutet in diesem Zusammenhang Verdrängungseffekt, dass dann halt nicht auf dem Ku-Damm "posiert" wird, dann wird eben zur Hardenbergstr. gefahren oder Unter den Linden oder, oder, oder.


    Überhaupt nicht zu packen sind mit dieser Maßnahme diejenigen, die sowieo nur auf der Durchreise sind. Denken wir hier z. B. an die kleinen Ortschaften im schwarzwälder Kurvenlabyrinth und die Herrscharen von Wochendausflüglern.


    All diese Maßnahmen sind leider, leider oftmals eher ein fast hilfloser Versuch der Schadensbegrenzung in dieser Thematik. Die Ursache selbst, nämlich eine unzureichende/nicht mehr zeitgemäße Zulassungsbestimmung, wird davon nicht tangiert. Und bedingt durch die Zulassangsvorschriften werden diese Fahrzeuge immer mehr. Während früher vielleicht nur Ferrari & Co "grenzwertig" unterwegs waren, sind es heute ja schon einige "Kleinwagen" wie z. B. der Fiat 500 Abarth. Die Anzahl hat also extrem zugenommen.


    Hinzu kommt, dass Fahrzeuge, die schon legal zugelassen wurden, nicht ganz so einfach aus dem Verkehr gezogen werden können. Und die können noch eine ganze Weile durch die Gegend fahren.


    Rein theoretisch, vielleicht im Denkmodell wäre es unter Umständen machbar, dass Fahrzeuge mit z. B. >75 dB einige Stadtteile nicht mehr befahren dürfen. Aber spätestens da kommt die ganze Problematik zur Festlegung der Messbedingungen hoch und wie das im Alltag außerhalb von Laborbedingungen durch die Ordnungsbehörden geprüft werden soll.


    Insgesamt bleiben den Kommunalpolitikern fast keine Alternativen, als Streckenbegrenzungen, bauliche Veränderungen oder sogar eine begrenzte Durchfahrterlaubnis, wie letztes Jahr in den Dolos.


    Insgesamt darf man also sehr gespannt sein, wie das Experiment in Paris ausgeht.

    Einmal editiert, zuletzt von hifi_nok () aus folgendem Grund: Link zum Gestzestext

  • Nein, um Gottes Willen, da haben aneinander vorbei geplaudert.
    Ich meinte natürlich die legale Vorgehensweise, auf 50 Km/h zu beschleunigen und dann im Schiebebetrieb das Teil "schön" patschen lassen.

    Und hier ist auch oft das Problem, ich will den Jaguar oft garnicht patschen lassen. Wenn er aber richtig warm ist ... und man muss etwas schneller vom Gas warum auch immer, wird er knallen ob ich will oder nicht. Mit geschlossener Klappe zwar selten aber manchmal doch. Und ab 3000rpm geht die Klappe auf ob ich will oder nicht.


    Das heißt also immer wenn ich schneller an jemand vorbei will/muss (und niemand kann mir erzählen dass das nicht vorkommt ;)) wird er laut werden.


    Ich kann also nur vermeiden "unnötigen" Lärm aka absichtliches schnelles Beschleunigen aus Spaß zu produzieren. Und da auch die Frage wo fängt das "unnötig" an? Und wie ist es definiert? Unnötig wäre ja das ganze Auto ;).

  • Das heißt also immer wenn ich schneller an jemand vorbei will/muss (und niemand kann mir erzählen dass das nicht vorkommt ;)) wird er laut werden.

    Ja, eine ganz normale Alltagssituation, völlig klar, macht jeder.


    Und, mxzz, bekomme das jetz auch bitte nicht in den falschen Hals....


    Aber wo steht in der StVO, dass ich überholen MUSS? Rein rechtlich könnte und dürfte ich auch hinter "Oma Müller und ihrem Einkaufspolo" bleiben. Ich weiß, ist nicht gerade praxisorientiert diese Annahme. ;)


    Und da drehen wir uns wieder im Kreis.


    Wenn dir dann als Kommunalpolitiker die Anwohner die Bude einrennen, hast du in dem Falle kaum Möglichkeiten, außer
    Tempo 30 in Kombination mit Überholverbot.


    "Oma Müller" fährt dann 20 Km/h und ich darf nicht vorbei. Bingo.


  • Wenn man Krawall macht bzw. sich ein solches Fahrzeug anschafft, sollte man auch dazu stehen. Zudem gibt auch Mittel und Wege, eine Klappen-AGA stumm zu schalten...wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. ;)

  • Mir war klar dass das kommen wird ;). Nein, natürlich muss man nicht überholen, aber manchmal geht es aus dem Gefühl nicht anders, weil man sonst nicht mehr auf die Spur kommt auf die man will. Ich sage auch garnicht dass das eine richtige Einschätzung ist aber ich denke jeder hier kennt solche Situationen.
    Ich würde mir einen Modus wünschen wo das Auto die Klappe hält im wahrsten Sinne des Wortes aber den gibt es nicht.