Zitat
- Die neue Verordnung sieht vor, dass die EU- Kommission die Repräsentativität der WLTP-CO2-Werte gegenüber den Realemissionen überprüft. Hierzu werden neue Fahrzeuge ab 2021 verpflichtend mit Verbrauchsmesseinrichtungen ausgestattet. Die dabei erfassten Werte müssen an die Kommission in aggregierter Form übermittelt werden.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Seite 5