Achtung: Wichtig ist, dass die EG-Typgenehmigungsnummern auf Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs und Gutachten der Spurplatten (vermutlich ABE) identisch ist! Und ich kann mir nicht vorstellen, dass G160 und G184 die selbe EG-TGNr. haben. ...
Viele Grüße
KH