Also meine Jura Profs an der FH haben sich immer über Fachanwälte für Verkehrsrecht lustig gemacht. Scheinbar das juristische Pendant zu "wer nichts wird wird Wirt." Persönliche Erfahrungen diesbezüglich decken sich übrigens mit diesen Behauptungen.
Wenn der Unfallgegner vor Ort gegenüber den Damen und Herren in Blau seine Schuld eingestanden hat sehe ich nicht die unbedingte Notwendigkeit direkt zum Anwalt zu laufen. Entscheidender hier ist die fachgerechte Einschätzung des Schadens und eine ebenso korrekte Instandsetzung. Sowas kann kein Anwalt realisieren sondern ein Gutachter und eine kompetente Werkstatt.
Soweit erstmal meine Einschätzung. Wie du im Endeffekt damit umgehst (RS-Versicherung, Werkstattbindung, wer beauftragt welchen Gutachter etc.) ist natürlich deine Entscheidung. Da habe ich nicht den Überblick, wie diesbezüglich die Lage bei dir ist.
Ich würde mir mal Gedanken über diese Professoren machen.
Der Unfallgegner kann gesagt haben was er will, der, so kann es nachher heißen,Stand unter Schock und hat nur so dahergeredet.