Nur so als kleine Info: Bremsflüssigkeit altert auch im stehen! Die "zieht" mit der Zeit einfach Wasser. Ob das nun nach zwei oder erst mehr Jahren wichtig wird sei mal dahin gestellt, hat aber nix mit der Laufleistung zu tun.
Und die Garantie ist nunmal eine "freiwillige" Leistung des Herstellers die er an gewisse Dinge knüpfen kann. Auch wenn es Urteile gibt das eine Inspektion nicht beim Vertragshändler durchgeführt werden muss, so muss der vom Hersteller geforderte Umfang trotzdem eingehalten werden.
Zum oben angeschnittenen Kauf:
Wir haben einen 6 Monate alten Signature Vorführwagen mit 184 PS gekauft. Das Auto habe ich dann um 500.- € auf eine glatte Summe runter gehandelt. Bei der Abholung habe ich dann die fehlende Navi Karte reklamiert. Obwohl diese zum Sondermodell zählt, auf dem Angebotsschild mit aufgeführt war, auch im Angebot im Internet, wurde mir deren Aushändigung mit Hinweis auf die 500,-€ Preisnachlass verweigert. "Das wäre aber kein Problem, ich könnte die für 700,-€ beim Autohaus kaufen." Klar, ich kann nicht rechnen, mache mir die Hose mit der Kneifzange zu und weiss auch nicht, wie man für Kleingeld an die Karte kommt!
DAS wäre allerdings ein Grund für mich gewesen dort erst gar nicht mehr vorbei zu schauen! Geht gar nicht. Bei mir war die Ausstattung auch im Kaufvertrag vermerkt. Somit wäre dieser bei fehlender Ausstattung auch unwirksam geworden.