Beiträge von Adrian_Wee

    Die Kausalität dürfte erfüllt sein...

    Du wirfst Koehlix hier - ohne Begründung wohlgemerkt - eine "grobe Fahrlässigkeit" vor (die ja auch in dem von Dir verlinkten Text die Bedingung für den Aussatz von Zahlungen oder für Rechtsschritte ist). Die ist hier doch nicht gegeben (vgl. Definition wie hier gegeben: https://www.haufe.de/arbeitssc…sk_PI13633_HI2936143.html).


    Aber wiederum: Darum geht es hier doch eigentlich gar nicht. Lies doch bitte noch einmal langsam den Thread hier durch und komm zum Thema zurück. Solche Unterstellungen würdest Du hoffentlich ja auch niemandem auf der Straße hinterherrufen.

    Ich kann mich keiner dieser Aussagen anschließen.


    Aussage 1: Wo hat er das geschrieben? Ihm ist nirgends grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Da es dafür keine Gründe gibt, wird das auch nicht vor Gericht oder sonstwo auch nur in Erwägung gezogen werden.


    Aussage 2: Quatsch. Quelle zu meiner Aussage: https://www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/


    Aussage 3: Was hat das mit der Vorgehensweise hier zu tun? Es geht doch gar nicht um Gutachter und Werkstattbindung. Das macht hier doch keinen Unterschied. Es geht darum, ob die Gemeinde zur Kasse gebeten werden könnte. Dass es hierfür eines Gutachtens bedarf, kann sein. Dass es sich finanziell vermutlich nicht lohnen wird, kann sein. Dass es auf gar keinen Fall Erfolg haben kann, muss nicht sein, kann aber natürlich trotzdem nicht klappen.

    Auf solche Arbeiten gibt es i.d.R. Garantie und Anspruch auf Nacharbeit. Das wurde mir beim Scheibentausch mit mind. 3 Jahren (könnten auch 5 gewesen sein) angegeben.

    Lass Dir mal von Sebastian S. Material an die Hand geben und melde Dich mit dem Stichwort "Reklamation" freundlich bei der Versicherung. Da die Teile definitiv beim Scheibentausch angefasst wurden, ist da meines (beschränkten) Wissens nach der Scheibentauscher in der Pflicht, den Schaden zu beheben. Eine Rechtsschutz-Versicherung dürfte da dann im Zweifelsfall weiterhelfen. Aber so weit muss es ja nicht kommen. Nachfragen/-haken kostet ja noch nix.

    Die Diskussion wurde an anderer Stelle im Forum (inkl. rechtl. Hinweise) schon ausführlich geführt und hat hier (u.a. aus ebenjenen Gründen) mMn nichts verloren.


    Edit: Hier [Link] und im Ansatz hier [Link]. Bitte gerne da durchlesen, belehren lassen und hier lieber Koehlix bemitleiden und ihm viel Glück wünschen für a) die schnelle Behebung des Schadens und b) eventuelle Schritte gegen "das System" ;) Meine Mutmaßung: Da gibt es kein Geld zu holen, aber in 2-3 Monaten steht dann da ein Schild mehr. Gab es in der Nähe meiner Eltern mehrfach nach Todesfällen... wobei mir da keine Prozesse oder Entschädigungsforderungen bekannt sind.

    Ich kann neben dem OEM-Teil (GJR9-66-630A, einfach für 49,96€ bei der Mazda-Werkstatt bestellen) diesen hier [Link] empfehlen, der ja schon ein paar Seiten weiter vorne genannt wurde.

    Der OEM-Taster passt natürlich perfekt, der Amazon-Taster hat aber Tape und eine Kontermutter und hält damit genauso gut im vom GAFCOT erwähnten Loch (direkt neben dem Motorhauben-Release).


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    Ist das nicht das normale Verhalten?
    Also dass per Bluetooth nur der Audiostream des Geräts abgespielt wird und nicht die kompletten Dateien/Ordnerstruktur übertragen wird, kenne ich nur so.

    Per USB wird Dein Smartphone wie ein USB-Stick durchsucht, weshalb Du auch auf die Ordnerstruktur zugreifen kannst.


    Setze mich gleich mal in den MX-5. Würde mich wundern, wenn das nicht normal wäre.