Beiträge von Adrian_Wee

    Kurze Frage:

    Hat dieser Gummipuffer bei euch ebenfalls ca. 1 Fingerbreit Abstand zum Softtop in alle Richtungen, wenn dieses im offenen Zustand eingerastet ist? Es geht um dieses Gummiteil:

    Gummipuffer-min.jpg


    Man kann es auf dem Bild leider nicht sehen, da ich mit dem Handy nicht besser rangekommen bin, aber zwischen Softtop und Puffer ist ordentlich Luft. Der Stoff im Bereich der Naht verdeckt das nur. Ich habe hier mal den tatsächlichen Verlauf der Kante rot eingezeichnet:

    Abstand-min.jpg


    Mein Softtop ist also nur durch die Gurte bzw. Spannung des Stoffs gespannt und wird von dem einen Arretierhebel in der Mitte festgehalten. Es quietscht beim Fahren über Unebenheiten (insbesondere wechselseitige) und ich komme absolut nicht darauf, wieso und wo genau. Vielleicht sollte das Verdeck eigentlich an den hier gezeigten Stellen aufliegen und festgehalten werden. Wenn das bei euch so ist und bei mir nicht, wäre das ja zumindest mal ein Ansatz - so meine Hoffnung.

    Kann da vielleicht der ein oder andere von euch kurz mal bei seinem Liebling nachfühlen? ;) Danke euch.

    Eine kurze Suche bei Autoscout24.de hat 2 weiße G160 mit ~20.000km ergeben, die für 21.000-23.000€ ausgeschrieben sind. Die ganzen liebevollen Anbauten und Optimierungen sind leider hinterher selten Geld wert. Mit Winterreifen und 68.000km würde ich mal auf ca. 18.000-19.000€ schätzen, die Du am Ende bekommst.

    Dann kommt es darauf an, wie dringend Du ihn loswerden willst. Wenn Du Zeit hast, stell ihn mal für 20.000-21.000€ rein und guck, ob das klappt. Frag wie Raysu schon empfohlen hat, bei diversen Händlern nach, wie viel die dafür geben würden.

    Wenn Du ihn auf jeden Fall flott vom Hof haben musst, stell ihn für 18.000€ rein und ich schätze, das dürfte flott klappen. Ist aber auch nur meine Einschätzung auf Basis einer kurzen 5min-Recherche. Für einen präziseren Preisrahmen sind Sonderausstattungen (gab es damals das Technik-Paket schon? AA/CP-Nachrüstung? etc.) und möglichst viele gute Fotos wichtig.

    Je mehr und hochwertiger die Bilder zum Verkaufsthread oder -Inserat, desto höher i.d.R. der letztendliche Verkaufspreis. Also poste doch mal ein paar Bilder von außen und innen. Dabei am besten auf gute Belichtung, ein sauber gewaschenes Fahrzeug, einen sauberen und leeren Innenraum und ein gerade stehendes Lenkrad achten.

    Im Text 1-2 kurze Sätze darauf verwenden, weshalb der Wagen dich verlassen muss, und wie toll Du ihn eigentlich findest (nicht: damit lässt sich so geil um Kurven heizen und in den Begrenzer drehen). Dann beschreiben, welche Services der Wagen hatte, wie neu TÜV ist und dass es keine Macken usw. gibt.


    Hoffe, das hilft.

    Wird nicht gehen.

    Es *ginge*, wenn es zum neuen Lenkrad ein Gutachten oder ABE gäbe, wo jemand den MX-5 ND plus Lenkrad durch einen Crashtest gebracht hätte. Selbiges gilt bei Sonderumbauten - die müssten separat mit sehr viel Aufwand abgenommen werden. Zum Beispiel, wenn man nachweisen möchte, dass man aufgrund eines Käfigs und Mehrpunktgurt das Lenkrad beim Crash gar nicht mehr erreichen *kann*. Das muss dann alles ordentlich nachgewiesen werden. Durch Crashtests oder Computersimulationen.


    Seit 2003 (meine ich) ist es jedenfalls bei allen PKW definitiv unmöglich, einen Airbag auszutragen bzw. eben ein Lenkrad ohne Airbag zu verwenden, die nie serienmäßig in einer Variante ohne Airbag ausgeliefert wurden, ohne vorher die o.g. Bedingung zu erfüllen.


    Bei NA & Co gab es eben Varianten ohne Airbag, die geprüft und zugelassen wurden. Zudem fand die Zulassung definitiv vor 2003 statt. Daher ist dort eine Umrüstung auf ein airbagloses Lenkrad möglich.

    Man muss ganz sicher nichts "austragen". Was allerdings stimmt (so dämlich es auch scheinen mag) ist, dass man *nur* die Kombinationen fahren darf, die eingetragen wurden - natürlich abgesehen vom Serientrimm.


    Daher habe ich beim Eintragungstermin auch vorsorglich alle möglichen Kombinationen eintragen lassen (...auch erlaubt ist...). So gehe ich auf Nummer sicher, falls ich mir mal etwas anders überlegen würde.

    Wenn dem so ist, dürfte das der Grund sein, weshalb man das Ganze als Einzelabnahme eingetragen bekommt - auch wenn es laut Gutachten eben vorne breitere Flaps bräuchte.

    Jein.

    Bördeln musst Du definitiv nicht. Es geht um die gesetzlich vorgeschriebenen Überhänge (frachmichwasleichteres, wo die Regelung steht oder herkommt). Wenn man parallel zur Felgenfläche guckt, darf man in bestimmten Winkeln kein Rad sehen. Habe hier mal einen Link, der das so grob erklärt. Ich gebe an der Stelle aber auch nur das wieder, was mir der Dekra-Mensch erzählt hat.


    Edit: Noch ein Link und noch einer.

    Der Unterschied könnte/dürfte bei §19(3) vs §19(2)/§21 liegen...

    Wenn ich die TÜV-Info da richtig verstanden habe (man möge mich sonst gerne korrigieren), kannst Du die Platten ohne die bereits genannten Maßnahmen (z.B. Radhausabdeckungen/Flaps bei 2x15mm vorne) *nicht* mit §19(3) "einfach abnehmen" lassen (=Anbauabnahme).

    Du kannst aber vermutlich eine Einzelabnahme machen. Da guckt sich der Prüfer das Fahrzeug genau an und sagt dann, ob es für ihn in Ordnung ist, oder eben nicht. Das betrifft alles, was nicht schon im Gutachten steht - also bspw. auch einen Verzicht auf oben genannte Auflagen. Letzteres fände ich seltsam, ginge aber wohl rein formal.


    "Mein" Dekra-Prüfer wird bspw. für meine Sommerräder mit ET38 eine Einzelabnahme machen (müssen) und dafür nur einmal kurz verschränken. Auf Flaps o.ä. wird er dabei verzichten, solange nichts reibt. Hätte ich die 15er vorne nach Gutachten "einfach abnehmen" lassen wollen, hätte er mich um die im Gutachten genannten Radhausabdeckungen gebeten.


    Hilft das evtl. weiter?

    Nein,

    davon kann z.B. abhängen, welche Auflagen gelten. Stichwort Radhausabdeckungen, wie bereits im anderen Thread geschrieben. Gilt beispielsweise bei 17" nicht, wenn die 15er (nur) hinten verbaut sind.

    Steht aber auch alles im Gutachten. Guck vielleicht mal da rein.


    Wie ebenfalls bereits geschrieben: Wenn ein Prüfer da nicht so genau hinschaut, kann das schon sein (ist das bei einer Einzelabnahme evtl. anders?). Eine "normale" Abnahme wird aber voraussichtlich immer erst mal auf dem Gutachten basieren.