Daraufhin habe ich meinen TÜV Prüfer kontaktiert, der meinte, dass er das nicht eintragen würde und er sieht das wie ihr, dass das keine schöne Lösung ist und die Begrenzer wieder rausfallen können.
Ah, guter Mann. ![]()
SPS habe ich darauf angesprochen und ich habe angeboten mir einen Tag Urlaub zu nehmen und das Auto vorbeizubringen, damit die das vor Ort in Ordnung bringen können.
SPS meint jetzt, dass scheinbar alle Neomax Fahrwerke mit den verkürzten Begrenzern ausgeliefert werden und die geclipsten Begrenzer bei ihrem Rennstreckeneinsatz keine Probleme machen und die Staubmanschette die Begrenzer ja halten würde. Sie würden mir ein Angebot erstellen um die Federwegsbegrenzer vor Ort einzuclipsen und es vor Ort abnehmen zu lassen.
Ich wüsste nicht wie die Staubmanschette die Begrenzer halten soll, aber naja. Habe dann geschrieben, dass ich eigentlich gerne eine ordentliche Lösung hätte, zudem hinten ja die richtigen Anschlagpuffer verbaut sind.
Das von dir gekaufte Produkt entspricht nicht der Beschreibung/Spezifikation. Bloß nicht auf irgendwelche Bastellösungen einlassen, die du womöglich noch kräftig bezahlen musst (die Abnahmegebühren bei SPS sind nicht ganz ohne).
Besser wäre es natürlich gewesen, die gelieferten Teile mit der Spezifikation im Teilegutachten abzugleichen, dann hätte man das vor Verbau monieren können. Ich sehe hier aber dennoch SPS in der Pflicht zur Nachbesserung im Sinne der beschriebenen Produktspezifikation.
Fazit: Augen auf beim Fahrwerkkauf. Die Neomax-Sachen von SPS sind grundsätzlich technisch nicht schlecht (bin ja selbst mit einem unterwegs). Aber leider funkt das bei SPS nicht vorhandene Qualitätsmanagement und Verständnis für selbiges dazwischen (Sorry Fanboys/-girls).