Danke für Deinen Bericht Grottenolm , ich war schon kurz davor, diese zu bestellen, lediglich der Preis hat mich bislang abgehalten.
Beiträge von Sudelfeld
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Heute zufällig an einer Kreuzung in der Spiegelung im vor mir stehenden Fahrzeug bemerkt, dass am rechten Scheinwerfer (ND2) das Standlicht (der kleine "Tropfen") nicht leuchtet.
In der SuFu nur einen Treffer gefunden, wo das schon mal aufgetreten ist.
Liege ich richtig, dass der gesamte Scheinwerfer ersetzt werden muss und ist das grds. ein Garantiefall ?
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Mein G184-Getriebe heult auch etwas, aber noch kann ich gut damit leben
Nur Geduld, das wird lauter

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Ändert sich der Abstand zwischen Reifen und Karosserie bei folgender Felgen- Reifengröße?
7x16 mit 195/50
Gib Deine Daten mal bei reifenrechner.at ein. Da kannst Du die Auswirkungen ablesen. Es gibt da auch eine Warnung zur Tachoabweichung bei der gewünschten Konfiguration. Dem Hinweis von Asumag bzgl. der Einpresstiefe schließe ich mich an.
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Hat jemand nach dem Wechsel des Getriebes bereits einige tausend km gefahren?
Bleibt das neue Getriebe leise oder zumindest leiser als vor dem Austausch?
Kommt darauf an, würde ich sagen. Und zwar ob das neue mit dem gleichen Problem behaftet ist oder nicht. Mit dem ersten Tauschgetriebe aus der Produktion in 2023 hatte ich ja eines erwischt, das aus der gleichen Suppe kam, wie das Getriebe aus der Fahrzeugauslieferung. Sprich, damals kamen die Probleme ja erst so richtig auf und da war es in der Rückschau letztlich auch nicht überraschend, dass ich eine Niete bekam. Das war erst unauffällig, fing dann schleichend wieder mit dem heulen an und wurde dann von Woche zu Woche schließlich so laut, dass es definitiv nicht mehr angenehm war. Das zweite Tauschgetriebe ist aus 2025. Ich weiß nicht, ob hierzu schon Erfahrungen von anderen vorliegen. Meines habe ich dafür noch nicht lange genug.
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Im Zuge der von chrisstoeckl geschilderten Problematik habe ich mich nun auch mal an den TÜV gewandt. Ich habe zwar keinen Termin bekommen, weil die freundliche und kompetente Dame am Telefon meinte, das sei in meinem Fall nicht nötig, weil keine Eintragung gemacht werden muss, wenn ich eine ABE habe und das Fahrzeug ansonsten unverändert ist (keine Tieferlegung, keine Spurverbreiterung ,...) aber doch eine sehr fundierte Beratung.
Angesprochen auf den Felgenstern, der ein paar Millimeter raussteht und die dazugehörigen Regelungen (national, EU) meinte die Dame, dass für Fahrzeuge vor Mitte 2024 das nationale Recht angewandt werden kann (der Reifen ist ausschlaggebend). Fahrzeuge ab Mitte 2024 sind nach EU-Recht zu beurteilen (Rad-/Reifenkombi ist ausschlaggebend). Entscheidend ist die Erstzulassung. Dazu passt auch der Satz auf Seite 1 von chrisstoeckels PDF (vielen Dank dafür !): "Sie trat am 6. Juli 2022 für neue Typgenehmigungen und am 7. Juli 2024 für alle Neufahrzeuge in Kraft."Inwieweit man dass für Österreich übertragen kann ist mir nicht klar, da müsste man sicher auch das frühere nationale Recht dazu kennen.
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Ich würde Dir empfehlen, mit Autec Kontakt aufzunehmen. Der TÜV Rheinland hat ja ursprünglich die Prüfung durchgeführt und daraufhin hat das KBA die ABE erstellt. Das sind zwar jetzt deutsche Stellen, die für die Bewertung in Österreich vielleicht nicht relevant sind. Aber so falsch kann das dann ja eigentlich nicht sein ?
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Hast auch Fotos gemacht?
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Freiberuflich
