Zumal man nach aktueller Rechtsprechung damit schon im Bußgeldbereich wäre
FAQ | Dashcams im Straßenverkehr | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
In kurz: die Kamera darf anlasslos maximal 30s vor dem "Speicherereignis" zwischenspeichern und dauerhaft nur nach Speicherereignis. Also eine Kamera, die Schnipsel aufnimmt, die länger als 30 Sekunden vor dem Speicherereignis sind und auch eine Kamera, die alle Schnipsel auf der SD Karte abspeichert, bis sie später wieder überschrieben werden, begeht einen Bußgeldbewährten Verstoß. Außerdem müssen Schnipsel, die fälschlich abgespeichert wurden (z.B. an Schlaglöchern) wieder gelöscht werden
Die Regelungen dazu sind IMHO praxisfern streng,aber so sind sie aktuell.