Sagt wer? Kann doch sein, dass der Händler dir folierte Rückleuchten verkauft hat. Das ist dem TÜV Prüfer wie gesagt komplett egal und muss es ihm auch sein.
Genauso bei den Rückleuchten: da müssen wir unterscheiden zwischen verkauft werden "können" und "dürfen".
Die können verkauft werden, weil prinzipiell jeder erstmal alles verkaufen darf. Und da bin ich sehr froh drum, dass wir diese Freiheit haben. Da die Dinger per Internetbestellung aus den USA kommen, wäre die einzige realistische Möglichkeit, das von staatlicher Stelle zu unterbinden, nämlich eine Internetsperre für alle Webseiten außerhalb Deutschlands. Denke, da sind wir uns einig, dass das keiner will.
Auch dürfen sie verkauft werden, weil nicht jede Modifikation für den Straßenverkehr relevant ist. Ein Fahrzeug, das ausschließlich auf der Rennstrecke oder für Messen genutzt wird, unterliegt keinerlei derartigen Beschränkungen. Wenn die Dinger also für die Nutzung außerhalb des Straßenverkehrs verkauft werden, gibt es da keinerlei Einwände gegen und es wäre Unsinn, den Verkauf zu untersagen.
Sie dürfen nicht vom Verkäufer für eine Nutzung im Straßenverkehr beworben / verkauft werden (wenn Sie illegal sind) und sie dürfen auch nicht vom Hersteller mit einer falschen E Nr versehen werden. Nur wenn Hersteller und Händler außerhalb der Europäischen Gerichtsbarkeit liegen, gibt es da auch exakt gar nichts, was der Staat dagegen tun könnte. Wenn Sie es entgegen der Tatsachen trotzdem getan haben, kannst Du als Privatperson versuchen, dir auf dem Klageweg das Geld wieder zu holen. Theoretisch fällt unter die einforderbare Schädigung auch die Gebühr und Strafe, die du dann zahlen musstest. Da das Rechtsgeschäft aber in den USA stattgefunden hat - viel Spaß.
Für die Zulassung des Fahrzeugs tut das aber alles nix zur Sache. Es kann ja nicht jeder einfach einen Haufen illegale Modifikationen dran machen und dann behaupten "Der Händler war's" und damit wird die illegale Modifikation auf magische Weise legal. Der Halter bzw Fahrer des Kfz sind für dessen verkehrssicheren Zustand verantwortlich. Und wenn eine Rückleuchte mit falscher E-Nummer verbaut ist, ist das halt für die reine Zulässigkeit das Problem ebenjenes Halters / Fahrers.