Beiträge von bwm

    Update:

    Zitat

    hier habe ich einen anderen Vorschlag wenn Sie den Korrosionsschutz in das Seil bringen möchten macht eine Aerosol Variante mehr Sinn. Hier würde ich auf unser Pro-Line Wartungsspray weiß #7387 gehen. Hier haben wir ein Festschmierstoff dabei der dann über das Treibgas in den Seilzug einzieht und hier stabil drin bleibt und lange und stark schmiert und vor Korrosion schützt.

    LM empfiehlt also Pro-Line Wartungsspray #7387 für die Fensterheber-Seilzüge

    Da hat wohl der Azubi den falschen Warnhinweis in die Druckvorlage gepastet.

    Ich habe übrigens Liqui Moly einmal kontaktiert. Und scheinbar ist das "Seilfett" tatsächlich nur noch zur Unterbodenkonservierung gedacht.

    Zitat von Liqui Moly per e-Mail

    Der Produktname kommt von früher aus Österreich wo es noch Seilfette für Liftanlagen gab.


    Das Produkt wurde zweckentfremdet zum Unterbodenschutz Produkt im Fahrzeugbau. Hier wurde für diese Anwendung die Rezeptur auch verbessert. Daher ist es jetzt nicht mehr für Seile geprüft. Im KFZ Bereich ist den Mechanikern jedoch der Begriff Seilfett für den Unterboden ein begriff und daher hat man den Namen beibehalten.

    Ich glaube, mich erinnern zu können, dass das auf die Differenzgeschwindigkeit und deine Blinker ankommt. Also wenn du das andere Fahrzeug eher langsam überholst (kaum schneller bist), dann geht der Totwinkelwarner irgendwann an. Bei einem normalen Überholvorgang nicht.


    Und ich glaube, er geht auch an, wenn du überholst und dann "zu früh" den Blinker rechts setzt, also das andere Auto noch im "Gefahrenbereich" ist

    Weil der ND nach einem eher seltenen, einmaligen Schaden zu "unzuverlässig" ist, soll es jetzt ein über 20 Jahre alter Exot werden, für den es keine Ersatzteile gibt und wo man schon Schwierigkeiten haben kann, eine Werkstatt zu finden, die den überhaupt anfasst. ^^  ^^ ^^

    Kannste dir nicht ausdenken sowas

    Du kannst auch von drinnen das Auto abschließen. Davon abgesehen: verriegelt der MX5 nicht in der Fahrt auch alles inkl dem Kofferraum? Da du "Bestellung" und Bezahlung durch das Fenster machst, sollte da eigentlich alles noch verriegelt sein

    bei Kurve oder Schule ist das für's Auto auch nur dann eindeutig, wenn der korrekte 30 km/h Abschnitt in den Kartendaten hinterlegt ist. Wenn er ein Schild erkennt, das er nicht in seinen Kartendaten hat, wird er das mindestens bis zur nächsten Kreuzung, vermutlich aber bis zur nächsten eindeutigen Geschwindigkeitsbegrenzung beibehalten.

    und woher sollen die wissen, wofür du die Rückleuchten benutzen willst? Für die Verwendung an einem Messe-Showcar oder als sehr großer Halskettenanhänger steht dir komplett frei, die Lampen zu benutzen. Nur eben für die Verwendung im Straßenverkehr nicht.

    Davon abgesehen wäre das so ziemlich die schlimmste Variante. Wenn der Zoll die Lampen einzieht, hast du nämlich beim Händler schon bezahlt, bekommst dann aber nicht mal die Ware. Das wäre ja nun noch schlimmer.

    Ich gebe dir in sofern recht, dass ich eigenverantwortlich agieren muss, wenn ich etwas aus dem Ausland bestelle. Nicht zuletzt, weil etwas, was dort street legal ist, es hier auch illegal sein kann.

    Wenn ich aber etwas bei einem Händler aus Deutschland kaufe und im Text steht, dass das Ding legal ist, sollte ich mich darauf verlassen können.

    Die spezialisierten Händler sollten genug Fachwissen haben, um es zu wissen.

    Kannst du ja auch halbwegs. In der Verkehrskontrolle bist trotzdem du der gelackmeierte, aber wenn sich herausstellt, dass die Rückleuchte nicht zulässig ist, kannst du dich ja an den Händler wenden und von dem Schadenersatz fordern. Die A-Karte hast trotzdem du, wenn sie dir das Auto vor Ort stilllegen (Beleuchtung ist Sicherheitsrelevant, daher wäre dann ggf. ein Abschlepper fällig) aber du kannst die Kosten dann anwaltlich beim Händler einfordern.

    wer soll dich denn da bitte wie schützen? Irgendein Händler aus einem anderen Land bietet etwas fälschlich als Legal für den europäischen Markt an. Wer genau sollte dagegen jetzt etwas tun können und was genau, frage ich mich? Musst du halt bei deutschen/europäischen Händlern kaufen, die könntest du auch rechtlich belangen bzw. die können auch strafrechtlich verfolgt werden. Die werden dir das gleiche Produkt teurer anbieten, weil sie eben für die Rechtmäßigkeit gerichtlich einstehen müssen, obwohl Sie selbst da auch keinen Einfluss drauf haben, was für E-Nummern der Hersteller da drauf macht. Ein Händler, der der europäischen Gerichtsbarkeit nicht unterliegt, kann prinzipiell erstmal illegale Sachen machen, wie er lustig ist. Ich wüsste nichts, was der Staat dagegen tun können sollte.


    Aber wir entfernen uns gerade ziemlich weit vom Thema. Mein Hinweis war nämlich einfach nur freundlich gemeint: bei Beleuchtung wird viel Schindluder mit den E-Nummern getrieben, das KANN für den Fahrer / Halter zum Problem werden. Gerade, wenn man ein auffälliges Auto fährt, ist die Gefahr, erwischt zu werden, halt entsprechend höher. Nicht wahr, MrPink ? :D

    Um dem möglichen Problem vorzubeugen kann man sich vor Kauf informieren. Wenn man das nicht machen möchte, kann man das Produkt auch einfach kaufen und hoffen. Ich wollte nur auf die möglichen Probleme hinweisen. Was du/ihr mit dem Hinweis macht, ist vollständig in eurem Ermessen.

    Sagt wer? Kann doch sein, dass der Händler dir folierte Rückleuchten verkauft hat. Das ist dem TÜV Prüfer wie gesagt komplett egal und muss es ihm auch sein.

    Genauso bei den Rückleuchten: da müssen wir unterscheiden zwischen verkauft werden "können" und "dürfen".

    Die können verkauft werden, weil prinzipiell jeder erstmal alles verkaufen darf. Und da bin ich sehr froh drum, dass wir diese Freiheit haben. Da die Dinger per Internetbestellung aus den USA kommen, wäre die einzige realistische Möglichkeit, das von staatlicher Stelle zu unterbinden, nämlich eine Internetsperre für alle Webseiten außerhalb Deutschlands. Denke, da sind wir uns einig, dass das keiner will.

    Auch dürfen sie verkauft werden, weil nicht jede Modifikation für den Straßenverkehr relevant ist. Ein Fahrzeug, das ausschließlich auf der Rennstrecke oder für Messen genutzt wird, unterliegt keinerlei derartigen Beschränkungen. Wenn die Dinger also für die Nutzung außerhalb des Straßenverkehrs verkauft werden, gibt es da keinerlei Einwände gegen und es wäre Unsinn, den Verkauf zu untersagen.

    Sie dürfen nicht vom Verkäufer für eine Nutzung im Straßenverkehr beworben / verkauft werden (wenn Sie illegal sind) und sie dürfen auch nicht vom Hersteller mit einer falschen E Nr versehen werden. Nur wenn Hersteller und Händler außerhalb der Europäischen Gerichtsbarkeit liegen, gibt es da auch exakt gar nichts, was der Staat dagegen tun könnte. Wenn Sie es entgegen der Tatsachen trotzdem getan haben, kannst Du als Privatperson versuchen, dir auf dem Klageweg das Geld wieder zu holen. Theoretisch fällt unter die einforderbare Schädigung auch die Gebühr und Strafe, die du dann zahlen musstest. Da das Rechtsgeschäft aber in den USA stattgefunden hat - viel Spaß.

    Für die Zulassung des Fahrzeugs tut das aber alles nix zur Sache. Es kann ja nicht jeder einfach einen Haufen illegale Modifikationen dran machen und dann behaupten "Der Händler war's" und damit wird die illegale Modifikation auf magische Weise legal. Der Halter bzw Fahrer des Kfz sind für dessen verkehrssicheren Zustand verantwortlich. Und wenn eine Rückleuchte mit falscher E-Nummer verbaut ist, ist das halt für die reine Zulässigkeit das Problem ebenjenes Halters / Fahrers.