Loch im Verdeck

  • bei meinen Fahrzeug scheint auch ein Spannbügel- Ende sich am Dach den Weg nach draussen suchen zu wollen...Fotos kommen noch.
    Der Wagen war jetzt zum ersten Kundendienst aber der Meister sah noch keinen Anlass etwas zu unternehmen.........naja..... :whistling:


    @MXdriver
    schwierige Sache, rein Rechtlich gesehen hast du 0 Anspruch an die Firma, diese kann sich absolut auf die Hinterbeine stellen. Kulanz kann muss aber nicht von Herstellerseite gewärleistet werden.


    Es bleibt dir nur der Weg nochmals darum zu bitten deinen Fall wohlwollend( Vorstand Eingabe) zu prüfen, aber bitte mit Freundkichkeit sonst sind die Türen sofort geschlossen.


    Die Japaner sind leider besonders Kritisch bei Garantieanträgen und deren Fristen, musste ich auch schon schmerzhaft bei deren Motorrädern erfahren.
    Als Kulant hat sich meist BMW erwiesen...a' bissel was ging hier immer. ;)


    Gruß


    leider wie immer sieht man es nicht richtig, aber es ist ein richtiger Buggel im Verdeck und neben dem Heckfenster links und rechts Schleifspuren etwa 3-4 cm lang
    ">[Blockierte Grafik: http://up.picr.de/33738651kr.jpg]

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  • heute bei der 2.Inspektion wurden Fotos vom Verdeck gemacht und
    an Mazda geschickt.
    Sind genau die bekannten Scheuerstellen


    mal abwarten wie lange das dauert

    meins wurde an einem freitag beantragt und bereits am montag drauf kam der anruf vom händler dass mazda zu 100 % übernimmt.2 wochen später war dann das verdeck da. diese woche am freitag wirds eingebaut. werde berichten

  • Guten Morgen,


    mein Verdeck hat Mazda nach etwas über 2 Jahren getauscht. 2-3 winzige Löcher und einige Scheuerstellen. Mein Händler schaute sich das Monate vorher an und meinte: Da müssen wir dann halt Bilder machen und einen Antrag stellen, jetzt hätte er aber keine Zeit. So bin ich dann irgendwann zu einem anderen gefahren. Knips, Knips und nachmittags kam die Antwort: Mazda übernimmt. Ob das Gestänge getauscht wurde weiß ich nicht. Nach ca. 4 Wochen löste sich, wie auch beim 1. Verdeck die Innenlage oberhalb der Heckscheibe. War aber binnen 30 min. erledigt und hält seitdem. Das ganze ist jetzt ca. 8 Monate her und das Verdeck hat mittlerweile schon wieder so viele Falten wie ich. Aufgrund des langen Sommers sieht das aber keiner


    VG

  • heute kam der Anruf vom Freundlichen, dass mein Verdeck getauscht wird,
    Termin habe ich am 25./26.September

    Gruss ingrid
    ...ich habe mein Ziel vor Augen, und nichts kann mich aufhalten
    ....Hexen fliegen auch bei Regen
    ....fortschrittliche Hexen fahren aber auch MX-5 ND :love::evil: lisch gut
    youtube


  • Ganz schön teurer Spaß für Mazda. Wie viele Verdecke wurden wohl schon getauscht? Mein 2. ist übrigens auch wieder so weit.

  • Fortsetzung !


    Habe 1 Tag nach der Hiobsbotschaft dem Freundlichen die TI aus der Drive zukommen lassen mit der Bitte sich der Sache nochmals anzunehmen.
    Ein Anruf beendete schnell unsere bisherige Geschäftsbeziehung. Er meinte diese TI kennt er, aber das währe ja ein ganz anderes Problem. Darin gehe es um die aufgescheuerte Naht und
    nicht die Stellen daneben =O
    Hab dann noch die Neuwagenanschlußgarantie angesprochen - die gilt nicht für das Dach!

    Also aufgepasst, Werksgarantie abgelaufen heißt keine Ansprüche fürs Dach mehr!
    Es kamen dann keine weitere Vorschläge mehr von ihm! ||


    Einen Tag später:
    Anderes Autohaus aufgesucht um eine 2.Meinung einzuholen.
    Freundlicher Aufmerksamer Empfang, die haben das mit der Garantie und der Verlängerung bestätigt.
    Die TI kannten sie nicht, da es keine Deutsche ist. Haben aber nachgeschaut ob etwas vergleichbares zu finden ist - Fehlanzeige!
    Danach wurde mir der Vorschlag gemacht einen Kulanzantrag zu stellen. Kostenpunkt 59,-€ für den Aufwand. OK kann ich verstehen.
    Es wurden Bilder gemacht und der Kulanzantrag mit der nicht Deutschen TI wird gestellt.
    Sie haben mir keine allzu großen Hoffnungen gemacht, aber zumindest hat man sich freundlich darum gekümmert.
    Jetzt heißt es abwarten und hoffen.


    Ein Tipp: Alle die das Dach gewechselt bekommen, fragt mal wie lange auf das erneuerte Dach Garantie ist.

    ND 1.5 G131 Sports Line
    ''Ohne MX fehlt Dir was''

  • Ein Tipp: Alle die das Dach gewechselt bekommen, fragt mal wie lange auf das erneuerte Dach Garantie ist.


    Die beginnt nicht neu. Besteht weiter im Rahmen der Garantie des gesamten Fahrzeugs.


    Die 59€ für den Kulanzantrag finde ich aber schon recht happig. Niemand soll umsonst arbeiten, aber ich hätte das unter Neukundenwerbung verbucht.

  • Soviel zu dem Thema Kulanz, hatten darauf nicht auch schon einige spekuliert, sollte sich eines der alten Getriebe nach der Garantie verabschieden.... Naja, träumen darf man ja... :sleeping:

    MX-5 ND 2.0 G-160 SL, EZ 12/2015 in 06/2019 verkauft,
    seit 06/2019 MX-5 ND G-184 SL -Totalschaden (Überschwemmung) in 08/2019-
    Neuer MX-5 ND G-184 SL in 10/2019 verkauft
    Seit 07/20 MX-5 ND G-184, Selection, Activsense, Design-Paket

  • Die beginnt nicht neu. Besteht weiter im Rahmen der Garantie des gesamten Fahrzeugs.

    Ohne das zu weit und in allen jur. Details ausführen zu wollen (auch in Bezug auf Garantie und Gewähr etc):


    "... Die h.M. nimmt an, dass jedenfalls für die Dauer der Durchführung der Nacherfüllung die Verjährung gemäß § 203 S. 1 BGB gehemmt ist.


    Streitig ist jedoch, ob die Nacherfüllung auch zu einem Neubeginn der Verjährung führt.


    Nach einer Meinung ist in der Annahme des Gegenstandes zur Nacherfüllung zugleich ein Anerkenntnis i.S.d. § 212 I Nr. 1 BGB des Verkäufers bezüglich des Nacherfüllungsanspruches zu sehen, so dass die Verjährung von neuem zu laufen beginnt. Beruhe die „Nacherfüllung“ nur auf Kulanz, so müsse der Verkäufer dies klarstellen.


    Teilweise wird auch vertreten, jede Ersatzlieferung oder Rückgabe einer nachgebesserten Sache sei eine „Ablieferung“ i.S.d. § 438 II, 2. Alt. BGB und führe daher zum Neubeginn der Verjährung.


    Die Rechtsprechung ist hier aber skeptischer und verlangt eine Prüfung aller Umstände des Einzelfalls dahin, ob mit der Nacherfüllung wirklich auch ein Neubeginn der Verjährung gewollt ist. Ob sich der Neubeginn der Verjährung auf den ganzen Gegenstand oder aber nur auf den festgestellten Mangel bezieht, ist abhängig vom Einzelfall.


    In der Regel wird insoweit aber ein Interesse des Verkäufers anzuerkennen sein, die Verjährung nur bezogen auf den konkreten Mangel zu unterbrechen und bezogen auf den restlichen Gegenstand weiterlaufen zu lassen. ..."


    Quelle (aus Faulheit eigener Ausführungen dazu:)
    https://www.repetitorium-hofma…e-schuldverhaeltnisse.pdf

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