Nicht neu aber auch nichts drüber gefunden Spurverbreiterung

  • Hallo liebe Gemeinde, ich hab vor auf der Hinterachse Spurverbreiterungen zu machen. Bis wieviel mm geht ohne das man den Kotflügel abändern muss und brauche ich einen TÜV wenn das Teil ne ABE hat? Hatte an Eibach Spurverbreiterung Pro Spacer System 4 gedacht. Reifengröße 205 /45 R17

    Danke Euch im Voraus

  • brezi


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    2017 MX-5 RF Cupcar • G160 • Matrixgrau • Sportsline • Recaro Poleposition Cupcar Livery • Umbau by Zymexx: Bodykit • Gen2 ESD • KW v3 Fahrwerk • Tsubasa Carbon-Heckflügel • ZR Felgen • uvm.

  • Die foreneigene Suchfunktion ist anscheinend nicht so wirklich der Hit. Man kann aber auch über Google das Forum durchsuchen. Aktuell häufen sich ja hier die Neulings-Anfragen zu wiedergekäuten Standardthemen und ich möchte ja niemandem die Such-/Lesekompetenz absprechen...

  • brauche ich einen TÜV wenn das Teil ne ABE hat?

    Natürlich musst du mit Distanzscheiben zum TÜV, die ABE ist nur eine ALLGEMEINE Betriebserlaubnis, diese wird vom Prüfer individuell am Fahrzeug auf die Einhaltung aller Auflagen überprüft und dann in die Fahrzeugpapiere eingetragen.


    Ich habe 36mm auf der HA und bisher keine Probleme festgestellt, die 30mm auf der VA dagegen machen sich recht schnell an den oberen Clipsen der Radhausschalen bemerkbar, da muss ich noch nacharbeiten.

    ND G184 SL + SP | H&R Monotube | Spurverbreiterung VA30 HA36

    NB Miracle 1.8 | KW V1 | Smoor 8x15 | Spurverbreiterung HA20

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  • Wie sieht das dann aus, wenn du die Auflagen der ABE im Anhang nicht beachtest und keine OEM-Räder mit anderer ET fährst oder das Fahrzeug tiefergelegt ist und somit ein Freigang der Räder gefährdet ist?

    Das kann eine ABE nicht abdecken und deshalb ist ein Vorfahren bei einer Prüfstelle erforderlich.

    So zumindest mein Verständnis.

    ND G184 SL + SP | H&R Monotube | Spurverbreiterung VA30 HA36

    NB Miracle 1.8 | KW V1 | Smoor 8x15 | Spurverbreiterung HA20

  • Ich finde bei Eibach für den ND nur Spurplatten mit Teilegutachten. Also sind Abnahme/Eintragung immer Pflicht.


    Anhand der dort genannten Auflagen zur Radabdeckung (beziehen sich auf ein serienmäßiges Fahrzeug in puncto Rad-Reifen-Kombi und Fahrwerk) kann man schon mal grob abschätzen, was so geht ohne Modifikationen an der Karosserie. Und natürlich den oben verlinkten Thread mit Beispielen mal anschauen.

  • Wie sieht das dann aus, wenn du die Auflagen der ABE im Anhang nicht beachtest und keine OEM-Räder mit anderer ET fährst oder das Fahrzeug tiefergelegt ist und somit ein Freigang der Räder gefährdet ist?

    Das kann eine ABE nicht abdecken und deshalb ist ein Vorfahren bei einer Prüfstelle erforderlich.

    So zumindest mein Verständnis.

    DANN muss das Fahrzeug besichtigt werden. Ist doch klar.

  • Aber somit ist die ABE eben nicht ausreichend.

    Ich fahre aktuell auch "nur" mit den Papieren im Fahrzeug, da die Eintragung noch aussteht, ich auch noch überlege, ob das Setup so bleibt.

    Weitere Änderungen sind aber nur durch die ABE für eine Fahrzeugüberprüfung durch die Streckenleitung nicht ersichtlich und daher nicht eindeutig.

    ND G184 SL + SP | H&R Monotube | Spurverbreiterung VA30 HA36

    NB Miracle 1.8 | KW V1 | Smoor 8x15 | Spurverbreiterung HA20

  • Haben wir doch schon geklärt. Es kommt auf das Fahrzeug und die daran gemachten Veränderungen an, ob das Mitführen der ABE ausreichend ist oder ob eine Abnahme nötig ist.

    In deinem Fall: Die Betriebserlaubnis ist erloschen und eine Abnahme hat zu erfolgen. Der Gesetzgeber räumt dir eigentlich keine Bedenkzeit ein, in der du dein Setup nochmal auf dich wirken lassen kannst :D