Tipps zu Spurverbreiterung und Tieferlegungsfedern

  • Ich möchte gerne an meinem neuen MX-5 G184 Kazari ein paar Dinge verändern und bräuchte ein paar Tipps von euch.

    Von Eibach gibt es die ProKit Federn, die 30 mm kürzer sind, als die Original Federn.

    Dazu die Pro-Spacer von Eibach, Spurverbreiterung pro Achse 30 mm an Vorder- und Hinterachse.

    Sowohl für die Federn, als auch für die Spurverbreiterung liegt eine ABE vor. Sollte also keine Probleme bei der Eintragung geben? Mit was für Kosten muss ich wohl rechnen, für die Eintragung?

    Von ATH gibt es eine 18 Zoll Felge. Für die Felge liegt ein TÜV Teilegutachten vor. Könnte das in der Kombination mit den Federn und der Spurverbreiterung Probleme geben?

    Hat jemand Erfahrung damit?

    Danke für eure Hilfe und herzliche Grüße,

    Augusto

  • Bei den ATH Felgen brauchst Du keine Spurplatten da die eine kleiner ET haben und somit sowieso satter im Radhaus stehen.

    Aber ob nun Federn + Felgen oder Federn + Spurplatten, eingetragen werden muss beides.

    Kosten kann ich nicht sagen...hatte es nicht letztens eine Änderung wegen Eintragungen gegeben?

  • ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)

    • Deutschlandweit gültig
    • Keine Abnahme notwendig
    • Ergo (was das angeht erst einmal) kostenfrei

    EWG-/EG-Genehmigung (oder auch -Betriebserlaubnis oder -Baugenehmigung, Certificate of Conformity COC)

    • EU-weite Gültigkeit
    • Ansonsten genau wie ABE

    Gilt beides immer nur so, wie es im Papier drinsteht. Das bedeutet in der Regel ausschließlich für den kombinationslosen Einbau bzw. die Kombination mit ansonsten serienmäßigen Komponenten. Wie Skoddy schon richtig schrieb: Hängen zwei Komponenten (Felgen+Spurplatten, Felgen+Federn/Fahrwerk, Spurplatten+Federn/Fahrwerk) voneinander ab (und steht es nicht explizit im Papier) bringt es nichts mehr und es ist eine Abnahme nötig.


    Anbauabnahme nach §19(3) StVZO

    • TÜV/DEKRA o.ä. überprüfen, ob die Komponente(n) gemäß der in einem Gutachten (o.ä.) vermerkten Vorgaben verbaut wurde(n)
    • Dafür ist ein (Teile-)Gutachten nötig, in dem die Kombination auch so explizit aufgeführt ist
    • Hat mich mal ca. 90€ gekostet, ist inzwischen aber sicher teurer

    Einzelabnahme nach §19(2)/21 StVZO

    • Gibt es weder passendes Gutachten noch passende ABE, EWG-... o.ä., kommt es immer zur Einzelabnahme, bei denen der Bereich um die Komponente(n) genauer untersucht wird
    • Hat mich mal ca. 120€ gekostet, ist inzwischen aber bestimmt auch teurer geworden

    In beiden Fällen muss der Fahrzeugschein mit dem Zeugnis zur Abnahme aktualisiert werden. In diesem Dokument steht auch, wie schnell (unverzüglich oder zur nächsten Gelegenheit) die Eintragung erfolgen muss.

    So hatte ich es zumindest einmal in der Drive2.0 beschrieben.


    Neuerung ab 20.Juni 2025 laut KBA:

    • Teilegutachten und ABEs werden durch Teiletypgenehmigungen (TTG) ersetzt, die vom KBA leichter überprüft und infrage gestellt bzw. widerrufen werden können
    • Teilegutachten von bereits montierten Teilen behalten ihre Gültigkeit
    • Teilegutachten können ab dem 20. Juni 2028 ausschließlich für Einzelabnahmen nach §21 StVZO verwendet werden (bis dahin ganz normal auch für Anbauabnahmen nach $19(3) StVZO)
      Das heißt, dass die ganzen Gutachten nicht ungültig (und Teile nicht mehr abnehmbar) werden, es wird "lediglich" etwas teurer bei der Abnahme
      Ab dem 20.Juni 2028 dürfen aber keine Teile mehr ohne TTG (nur mit Teilegutachten) verkauft werden
    • Bestehende ABEs können fortgeführt werden (ABE hat 5 Stellen, TTG haben 6 Stellen nach dem "KBA")
    • Die Abnahmen bleiben gleich (teuer), durch den Zusatzaufwand zur Erstellung einer TTG durch den Hersteller von Teilen werden aber vermutlich die Teile selbst teurer
    • Gerüchten zufolge (Google Suche mit AI-Unterstützung - ich glaube da erst einmal gar nix :-D) können Teile mit TTG ohne zusätzliche Abnahme montiert werden
      In dem Fall wären dann zwar die Teile teurer, aber alle Teile kämen mit dem, was heute eine ABE ist
      Achtung: Hierzu habe ich bisher keine eindeutige (und verbindliche) Aussage gefunden - wer hierzu etwas hat, bitte gerne ergänzen!!!

    MX-5 ND G184 (08|2018) Signature Line, magmarot
    gr. Wischwasserbehälter; FOX ESD schw.; Trunkcover (Eigenbau); Batterietragegriff (Eigenbau); AAD Low Profile Seat Mounts; H&R Spurplatten (2x9mm bzw. 2x9mm+2x15mm); Lenkrad: meinlenkrad.de; Radhausflaps schw.gl. foliert; Sommer: BBS CS012 7,5x17 ET38, Winter: Schw. OEM; Zymexx dunkle LED-Blinker; mx5things Fensterautomatik+ACC-Power-Controller+Trunk-Lid-Popper+DLR+Silhouette+TrunkLight; ATH Frontflaps+Heckschürze; OEM Seitenschweller; Stubby; AA+CP

  • moin,


    ich hatte vor 4-5 Wochen ein Fahrwerk einbauen lassen und bin damit dann einen Tag später zur Dekra-Station. Alles andere war OEM. Eintragung incl. vorherigem Verschränkungstest hat Ende April 150 € gekostet. Jetzt letzte Woche hatte ich doch noch Spurplatten von H&R drauf gemacht (OEM-Mazda-Rad 16") das hat 25 min bei der Dekra gedauert, incl. erneutem Verschränkungstest und nochmals 112 € gekostet. Jetzt muss ich noch zum Strassenverkehrsamt in 2 Wochen und dort alles in Schein und Brief eintragen lassen. Wenn Du beides zusammen machst denke ich wird es so ca. 200 € kosten.


    auf bald

    Gruni

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