Probleme mit „K1a und K1b“ ?

  • Also verbreitert sich die Spur um 45.4mm...

    Hi,

    ist deine Rechnung nicht falsch?


    Bei einer 0,5" (1,27cm) breiteren Felge geht ja nur die Hälfe davon nach "außen", also 0,25", auf die gesamte Spur dann 0,5" . Plus dann die 10mm ET pro Seite wäre dann 0,5" + 20mm =32,7mm breitere Spur, also nur 16,35mm pro Seite


    Also quasi die 7x17 ET 45 Serienfelge mit einer 16mm Spurplatte ;)


    VG

    Carsten

  • Ich denke, du hast recht, weil die ET von der Mitte der Felge ausgeht.

    Mazda MX 5 RF G184 Homura 2023, soul red crystal. Alles bleibt original 8) .

  • Stimmt, Reifenrechner sagt auch +16mm Felgen-Außenkante pro Seite

  • ich weiss nur, dass LeonDerProfi hier die genau gleichen Felgen, auch 7.5J ET35 sogar mit breiteren Reifen eingetragen bekommen hat, ohne Karosseriearbeiten. Ob das einfach ein Wohlwollen vom Prüfer war kann ich nicht sagen.

    Also der (tatsächlich unabhängige, nicht befreundete) Prüfer hat relativ wenig am Auto gemessen. Das höchste der Gefühle waren die visuellen Abschätzungen in Richtung Radhausinnenschale und vielleicht eine „Peilung“ von vorne aufs Rad.

    Er meinte beim Schreiben der Reichnung, dass die Radabdeckung in den allermeisten Fällen ohnehin Käse und zu übertrieben ist.

    Long story short: selbst mit ~320mm vorne ist das entspannt gewesen!

  • Da es sich eh um eine Einzelabnahme handelt (Fahrwerk i.V.m. Felgen) sind die Auflagen im Gutachten eh etwas lockerer zu sehen.


    In den meisten Gutachten für Felgen steht in der Regel "dieses Gutachten/ABE gilt nur in Verbindung mit serienmäßigen Fahrwerk", oder sowas in der Richtung.


    Diese Auflage wird jedoch nicht beachtet, wenn es mit einem Fahrwerk zusammen abgenommen wird, weshalb es sich demnach um eine Einzelabnahme handelt. (Auflagen im Gutachten nicht befolgt --> Einzelabnahme). Wenn man dies einmal durchschaut hat lesen sich viele Gutachten viel entspannter.


    Ähnlich sieht es auch bei deinen genannten Auflagen aus. Sofern die Laufflächen ausreichend abgedeckt sind, Freigängigkeit gegeben ist, etc. spricht einer erfolgreichen Einzelabnahme nichts entgegen.

    Vorausgesetzt, der Prüfingenieur ist gleichzeitig ein Sachverständiger, und eben nicht nur ein "Prüfer" ;)

    Der Satz "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das wesentliche ist für die Augen unsichtbar." ist nicht Teil der StVO.