Erfahrungen zu Boot-Bag

  • Mach' dich mal vom Gedanken frei, dass die ganzen Zulassungsbestimmungen nur für den MX gelten ;)


    Im (modernen) Auto gibt's keine Handbremse. Im Auto gibt es eine Feststellbremse, die entweder mit einem Hebel, einem Pedal oder über einen "elektrischen Knopf" betätigt wird.


    Handbremse(n) gibt's am Fahrrad und am Motorrad.


    Und damit kann die Kombination "3. Bremsleuchte mit Handbremse" durchaus vorkommen. Denke z. B. an die Honda Goldwing Trikes.


    Hier zum Gucken und Staunen

  • Aber mal eine ganz persönliche Frage ;)


    Was nehmt ihr denn da alles mit, dass ihr euch die Vorstufe zu einer Schrankwand auf den MX baut.


    Unser Gepäck im Sommerurlaub 2026; 3,5 Wochen durch Nordfrankreich.

    Notebook im Hardcase, umfangreiche mft-Fotoausrüstung, 2 Reisetaschen, 1 kleine Tasche mit Wechselklamotten für die Zwischennacht, 2 paar derbe Schuhe, kleine Beutel/Rollsäcke für sonstigen Kram (passen optimal in kleine Lücken).

    Gepaeck_1.jpg



    Obendrauf passen noch zwei dünne Regenjacken.

    Gepaeck_2.jpg

  • Ich bin da bei dir, bin wahrscheinlich vom Moped fahren wenig einpacken gewöhnt.

    Wir kamen mit einer 89 Liter Ortlieb Gepäckrolle aus.

    Die Boot Bag würde ich mir auch sehr ungerne aufs Auto schnallen.

    Aber Geschmäcker und Bedürfnisse sind verschieden

    serienmäßig bis auf Neomax S Fahrwerk, ATH VSD und ESD und ein bisschen sonstigen Klimbim


  • Genau das ist das Spannende. Die dritte Bremsleuchte ist für die Zulassung des Pflicht (Richtlinie 76/756/EWG bzw. ECE-Regelung R48)


    Aber zb haben Heckträger nur zwei Bremslichter. Das deckt sich dann mit der STVZO § 53 Abs. 2 [Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Absatz 7 der mechanischen Bremse, anzeigen [/quote]

    - denn eine Pflicht zur Wiederholung der dritten Bremsleuchte ergibt sich hieraus nicht.


    Und schon haben wir zwei unterschiedliche rechtliche Grundlagen - einmal für die Zulassung nach ECE Regelung und einmal für den Betrieb nach STVZO.


    Also Lampe defekt besteht ein Mangel am Fahrzeug - Lampe durch Ladung verdeckt dann ist IMHO die Beleuchtung nach STVZO ausreichend.

  • Das ist soweit richtig, aber denke daran, die StVZO gilt auch für ältere Fahrzeuge.


    Würdest du jetzt in die StVZO reinschreiben, dass drei Bremsleuchten erforderlich sind, würde das für ALLE Fahrzeuge gelten, also auch für Oldtimer. Daher muss die StVZO in weiten Teilen auch im Kontext mit den EU-Vorschriften gesehen werden und die schreiben nun mal die dritte Leuchte bei Fahrzeugen ab Jan. 98 vor.


    Siehe hier unter Punkt 6.7


    Dabei gilt auch noch der Grundsatz, dass alles was vorgeschrieben ist auch vorhanden sein und funktionieren muss.


    Interessant in dem Zusammenhang ist auch noch §53 (9) StVZO in dem es heißt:

    (9) Schlussleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler – ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlussleuchten – dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.


    Inwieweit jetzt ein Taschen-Befestigungsriemen mit Bremslicht als "beweglich" eingestuft wird, ist wahrscheinlich im Einzelfall zu entscheiden.

  • Noch'n Nachtrag

    Wer sich fragt, wo das steht, dass alles, was vorgeschrieben ist, auch funktionieren muss....


    §49a StVZO

    Zitat aus Absatz 1

    .... Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern im Anwendungsbereich der Regelung Nummer 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) (ABl. L 14 vom 16.1.2019, S. 42) müssen hinsichtlich des Anbaus und der Genehmigung lichttechnischer Einrichtungen der Regelung in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.


    Damit werden defacto die Vorschriften der EU "automatisch" übernommen. Das ist sinnvoll, weil sonst bei jeder kleinsten Änderung der Zulassungsvorschriften der ganze Gesetzgebungsprozess in D in Gang gesetzt werden müsste.

  • hifi_nok

    Stimmt, es ist natürlich nicht möglich in Paragraphen Datumsangaben aufzunehmen. ;) Und ja, das ist alles soweit richtig und sinnvoll.


    Ändert aber nichts daran, das tatsächlich eine Lücke vorhanden ist und es entsprechend sehr unterschiedliche Auffassungen bzw Aussagen zu dem Thema gibt. Die teilweise in unserer schönen EU sehr unterschiedlich sind.


    Z.B. muss die Lichttechnik in unserem Land fest angebracht sein. Somit könnte sogar die zusätzliche Bremslicht an dem Bag nicht regelkonform sein. In den Niederlanden sind zb völlig legal an Booten zb Katamaran-Trailer die Lichtleiste einfach nur angehängt (vielleicht heute nicht mehr). In der BRD darf die immerhin abnehmbar sein.


    How ever. Je nach Suchanfrage bekommt man für beide Sichtweisen diverse Quellen. Eine tatsächliche offizielle Feststellung oder gar Urteil habe ich noch nicht gefunden.