Getriebeschaden

  • ... oder ob die Händler schlau genug sind einen Getriebewechsel nicht als positives Merkmal hervorzuheben und die Info einfach weglassen.

    Ein Getriebetausch infolge techn. Defekts ist gem. gängiger Rechtsprechung kein Bagatellschaden, sondern beim Autoverkauf grundsätzlich anzeigepflichtig.

    Er wirkt sich (sofern Folge eines techn. Defekts und nicht aufgrund eines Unfalls) in den meisten Fällen jedoch nicht wertmindernd aus, sofern er fachgerecht durchgeführt wurde. Tipp: Ggf. vor dem Verkauf unabhängig begutachten lassen.

    Analog eines Unfallschadens gilt dennoch die Offenbarungspflicht:

    Man (privater VK oder Händler) muss den Tausch eines zentralen, funktionsrelevanten Bauteils einem potenziellen Käufer unaufgefordert mitteilen. Ein Verschweigen kann als arglistige Täuschung gewertet werden und den Käufer zur Rückabwicklung des Kaufvertrags berechtigen.

    Ergo: Ein Getriebewechsel zu verschweigen ist weder schlau noch ein positives Merkmal ..

    Edition 100, matrix. Und immer 'ne Handbreit Luft ums Blech wünscht Gerhard

    .... und weil's so schön ist noch ein:

    T-Roc Cabrio FL, rauchgrau, Stand- und Lenkradheizung, Kindersitz, Piepser rundum, Wohnwagen tauglich usw :love:

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  • Ein Getriebetausch ist gem. gängiger Rechtsprechung kein Bagatellschaden, sondern beim Autoverkauf grundsätzlich anzeigepflichtig.

    Man kann ein Getriebe auch ohne Schaden tauschen, z. B. wg. Geräuschen.

    Da ist nichts anzeigepflichtig.