Getriebeschaden

  • ... oder ob die Händler schlau genug sind einen Getriebewechsel nicht als positives Merkmal hervorzuheben und die Info einfach weglassen.

    Ein Getriebetausch infolge techn. Defekts ist gem. gängiger Rechtsprechung kein Bagatellschaden, sondern beim Autoverkauf grundsätzlich anzeigepflichtig.

    Er wirkt sich (sofern Folge eines techn. Defekts und nicht aufgrund eines Unfalls) in den meisten Fällen jedoch nicht wertmindernd aus, sofern er fachgerecht durchgeführt wurde. Tipp: Ggf. vor dem Verkauf unabhängig begutachten lassen.

    Analog eines Unfallschadens gilt dennoch die Offenbarungspflicht:

    Man (privater VK oder Händler) muss den Tausch eines zentralen, funktionsrelevanten Bauteils einem potenziellen Käufer unaufgefordert mitteilen. Ein Verschweigen kann als arglistige Täuschung gewertet werden und den Käufer zur Rückabwicklung des Kaufvertrags berechtigen.

    Ergo: Ein Getriebewechsel zu verschweigen ist weder schlau noch ein positives Merkmal ..

    Edition 100, matrix. Und immer 'ne Handbreit Luft ums Blech wünscht Gerhard

    .... und weil's so schön ist noch ein:

    T-Roc Cabrio FL, rauchgrau, Stand- und Lenkradheizung, Kindersitz, Piepser rundum, Wohnwagen tauglich usw :love:

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  • Ein Getriebetausch ist gem. gängiger Rechtsprechung kein Bagatellschaden, sondern beim Autoverkauf grundsätzlich anzeigepflichtig.

    Man kann ein Getriebe auch ohne Schaden tauschen, z. B. wg. Geräuschen.

    Da ist nichts anzeigepflichtig.

  • Ein Getriebetausch infolge techn. Defekts ist gem. gängiger Rechtsprechung kein Bagatellschaden, sondern beim Autoverkauf grundsätzlich anzeigepflichtig.

    Er wirkt sich (sofern Folge eines techn. Defekts und nicht aufgrund eines Unfalls) in den meisten Fällen jedoch nicht wertmindernd aus, sofern er fachgerecht durchgeführt wurde. Tipp: Ggf. vor dem Verkauf unabhängig begutachten lassen.

    Analog eines Unfallschadens gilt dennoch die Offenbarungspflicht:

    Man (privater VK oder Händler) muss den Tausch eines zentralen, funktionsrelevanten Bauteils einem potenziellen Käufer unaufgefordert mitteilen. Ein Verschweigen kann als arglistige Täuschung gewertet werden und den Käufer zur Rückabwicklung des Kaufvertrags berechtigen.

    Ergo: Ein Getriebewechsel zu verschweigen ist weder schlau noch ein positives Merkmal ..

    Kannst Du hier eine Quelle nennen, aus der diese „Anzeigepflicht“ oder „Offenbarungspflicht“ hervorgeht? Ich habe keinerlei Unterlagen vom Mazda-Händler erhalten, auch auf Nachfrage nicht. Wie sollte ich das dann belegen?

    DLzG, Frank

    🏳️‍🌈✌🏻🇪🇺🇯🇵

    „It‘s not about miles per hour, it‘s about smiles per hour.“ Bob Hall

    „Einen Knopf zu drücken ist das ultimative Gefühl von Kontrolle.“ Haptikexperte

    Gepäckträger zu verkaufen

  • Quelle:

    Rechtsberatung in ähnlichem Fall mit Verweis auf § 434 BGB (Sachmangel) i.V.m. § 123 BGB (Arglistige Täuschung):

    Beim Autoverkauf besteht eine gesetzliche Aufklärungspflicht über wesentliche Mängel und etwaige (auch bereits reparierte) technische Vorschäden, sofern es sich dabei um keine Bagatellschäden handelt.

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  • Quelle:

    Rechtsberatung in ähnlichem Fall mit Verweis auf § 434 BGB (Sachmangel) i.V.m. § 123 BGB (Arglistige Täuschung):

    Beim Autoverkauf besteht eine gesetzliche Aufklärungspflicht über wesentliche Mängel.

    Ein einwandfrei funktionierendes Getriebe ist ein Mangel?


    Es wird immer verrückter … 😂🤪

    DLzG, Frank

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    Gepäckträger zu verkaufen

  • Das, was verkauft wird, funktioniert, nach Getriebetausch, einwandfrei.

    Es geht doch um die Frage, ob ein Getriebetausch bei Verkauf angezeigt werden muss. Und ein Getriebe wäre nunmal nicht getauscht worden, wenn es ohne Probleme funktioniert hätte. Dass das nicht als "ich hab mal neue Fußmatten reingelegt die alten waren durch" durchgehen kann, sollte doch einleuchten. Ist halt nur die Frage, ob der Händler überhaupt davon weiß, wenn es nicht zufällig bei ihm gemacht wurde bzw. es im System drin steht.

  • Als ich noch auf der Suche nach einem MX war, habe ich ein Mazda-Autohaus besucht, wo ein roter 2019 ND2 mit ca. 70.000km zum Verkauf stand. Das Auto hat sich ok gefahren, war ziemlich drecking weil es länger draußen stand, aber es hat sich irgendwie immer noch nicht wie ein Auto mit 70.000km präsentiert.


    Weil ich noch skeptisch war, habe ich nach allen Dokumenten vom Auto gebeten und durch die Service-Einträge habe ich festgestellt, dass der Tacho bei ca. 50.000km über Garantie ausgetauscht wurde. Das Auto hatte also über 120.000km, hat aber 50.000km weniger angezeigt. Ich habe das angesprochen, der Manager wurde geholt, angeblich wussten sie davon nichts und haben gefragt, ob ich das Auto nicht trozdem kaufen möchte (zum selben Preis wtf).


    Ich kann nicht wissen, ob das absichtlich war und sie schon davon wussten, es konnte auch einfach Inkompetenz sein. Vielleicht haben sie das Auto, das sie verkaufen, nicht gut genug geprüft.


    Was ich damit sagen möchte, ist dass manche Händler inkompetent sind und ihre Auto nicht richtig prüfen. Weil sie selbst von Vorschäden / Reparaturen / Garantie-Dinge nichts wissen, können sie diese beim Verkauf auch nicht angeben.

    2023 ND2 G184 Softtop, Recaro, Soul Red, bald beim 3. Getriebe.

  • Den Tacho kann eine Werkstatt doch bei Austausch wieder auf den ursprünglichen Stand einstellen? Woher die Schlussfolgerung, dass das Arglist oder Inkompetenz gewesen sein muss? TÜV-Berichte mit anderen Kilometerständen?