Bestell und Wartesaal Mazda MX5 ND - Ich hab es gemacht und den MX-5 bestellt

  • FrankW Ich hatte am 07.09. bestellt. Und habe den MX-5 heute beim Händler abgeholt.


    german_navy Mein Händler weiß jedenfalls, dass mein MX-5 demnächst bei SPS umgerüstet wird und er hat nichts in Richtung Garantie gesagt. Klar, wegen kaputten Dämpfern kann ich mich danach natürlich nicht mehr bei Mazda beschweren. ;)

    RF G184 Homura, Soul Red Crystal, Stubby, Zymexx Frontmesh-Grill, seq. Seitenblinker schwarz, seq. Heckblinker, roter Startknopf, SPS Neomax-N, Hardrace Domstrebe VA+HA, H&R Distanzen 15mm, Alubutyl wg. Resonanzen. Und eine Menge weitere Kleinteile...

  • Macht Mazda eigentlich Probleme hinsichtlich der Garantie, wenn man den Wagen mit Federn tieferlegt und die Spur verbreitern lässt? Sollte man die Arbeiten beim Neuwagen unbedingt bei Mazda machen lassen?

    Wenn die Teile nicht von Mazda geprüft und freigegeben wurden, entfällt die Garantie auf die Baugruppe.

    In deinem Beispiel also aufs Fahrwerk.

    Grüße
    Sebastian S.


    Verbesserung macht Straßen gerade. Aber es sind die gewundenen, unverbesserten Straßen, die Ausdruck des Genies sind - William Blake

  • Wenn die Teile nicht von Mazda geprüft und freigegeben wurden, entfällt die Garantie auf die Baugruppe.

    In deinem Beispiel also aufs Fahrwerk.


    Gibt es explizit Federn und Platten, bei denen das der Fall ist?

    Viele Grüße

    Frank


    2024er G184 "Homura" in Aero Grey, TEIN Flex Z, H&R Spurplatten, Zymexx ESD Gen 4 Ulter mit Diffusor, Stubby

  • Ich enke, das war andersrum gemeint. Geprüft und freigegeben sind demnach nur die Tieferlegungsfedern, die man im Zubehörprogramm kaufen kann.

    Grüße
    Sebastian S.


    Verbesserung macht Straßen gerade. Aber es sind die gewundenen, unverbesserten Straßen, die Ausdruck des Genies sind - William Blake

  • Ich enke, das war andersrum gemeint. Geprüft und freigegeben sind demnach nur die Tieferlegungsfedern, die man im Zubehörprogramm kaufen kann.


    Richtig, so meinte ich es.


    Da hier wohl sehr viele ihre Autos noch in der Garantiezeit fahrwerkstechnisch (Federn u. Spurplatten oder Fahrwerk und Spurplatten) adaptiert haben, muss wohl dementsprechend die Akzeptanz des Garantieverfalls auf das Fahrwerk dementsprechend der Normalfall sein. Es sei denn, es sind keine Spurplatten verbaut und man hat nur die Eibach-Federn. Ich persönlich finde aber, dass gerade die Spurplatten optisch notwendig sind.


    Ich bin noch nicht lange hier dabei und kenne den Konsens im Forum hinsichtlich der Garantieproblematik nicht. Wie wird das denn hier so gesehen?

    Viele Grüße

    Frank


    2024er G184 "Homura" in Aero Grey, TEIN Flex Z, H&R Spurplatten, Zymexx ESD Gen 4 Ulter mit Diffusor, Stubby

  • Ich bin noch nicht lange hier dabei und kenne den Konsens im Forum hinsichtlich der Garantieproblematik nicht. Wie wird das denn hier so gesehen?

    Das verstehe ich nicht so ganz: Wieso haben wir da irgendetwas zu sagen? Bei der Garantie handelt es sich um eine vertragliche (freiwillige) Haftung des Herstellers (bzw. zunächst des Verkäufers) gegenüber dem Käufer/Nutzer. Relevant ist nur, was da festgelegt wurde. Gängige Vorgehensweise ist: Sobald etwas verändert wurde, verfällt der Garantieanspruch auf alles, was damit in direktem kausalen Zusammenhang steht. Das bedeutet, dass man bei einer Änderung keinen Anspruch mehr auf die vertraglich vereinbarte Garantie hat. Kulanz einer Mazda-Werkstatt oder des OEM selber kann es geben - das ist dann aber (wie der Begriff schon sagt) Nettigkeit und kein Garantiefall.


    Abgesehen davon, dass ich die Garantiebedingungen aus reiner Faulheit nicht gelesen habe und einfach mal davon ausgehe, dass es dort so oder so ähnlich festgelegt worden sein dürfte, sehe ich nicht, wo es dahingehend Diskussionsspielraum gibt. Lesen, mich ggf. richtig stellen und das gilt dann auch ;)

    MX-5 ND G184 (08|2018) Signature Line, magmarot
    gr. Wischwasserbehälter; FOX ESD schw.; Trunkcover (Eigenbau); Batterietragegriff (Eigenbau); AAD Low Profile Seat Mounts; H&R Spurplatten (2x9mm bzw. 2x9mm+2x15mm); Lenkrad: meinlenkrad.de; Radhausflaps schw.gl. foliert; Sommer: BBS CS012 7,5x17 ET38, Winter: Schw. OEM; Zymexx dunkle LED-Blinker; mx5things Fensterautomatik+ACC-Power-Controller+Trunk-Lid-Popper+DLR+Silhouette+TrunkLight; ATH Frontflaps+Heckschürze; OEM Seitenschweller; Stubby; AA+CP

  • Ich bin noch nicht lange hier dabei und kenne den Konsens im Forum hinsichtlich der Garantieproblematik nicht. Wie wird das denn hier so gesehen

    wenn Du ein Fahrwerk oder Federn einbaust, ist die Garantie ja nur auf diese Teile nicht mehr gültig. Gleichzeitig hast Du darauf ja wiederum Garantie von Hersteller.

    Also wenn Dir z.B. der Motor platzt oder das Dach leckt , hat das ja nix mit der Tieferlegung zu tun. Und wenn Deine nachgerüsteten H&R Federn brechen, oder oder durch die Fehlfunktion was am Auto beschädigen, sprichst Du mit H&R.

    Und dann gibt es Grenzfälle, da kannst Du Pech haben. Ich erinnere mich hier an einen Fall aus dem Forum, da hat der Fußgängerschutz ausgelöst, weil der (tiefergelegte) Wagen an einem hochstehenden Gullideckel hängengeblieben ist. Ich meine der Schaden war knapp fünfstellig und am Ende ein Versicherungsfall, weil der Halter sich nicht mit der Gemeinde gerichtlich streiten wollte

  • Außer Garantie gibt es auch noch die in Deutschland gesetzliche Gewährleistung. Gewährleistung und Garantie sollte man nicht verwechseln da es 2 völlig verschiedene Dinge sind. Gewährleistung ist vorgeschrieben vom Gesetzgeber, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

    Link: Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

    Gruß Ralf

    Mazda MX-5 RF Skyactiv-G 184

    Ich lese keine Anleitungen, ich drücke Knöpfe!