Herausziehbare Lenksäule beim G-184
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Die Welle dreht sich, geführt durch und in der Säule.
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Was meinst Du jetzt? Den Unterschied zwischen einer Lenksäule und einer Lenkwelle?
Die Lenksäule ist der Teil der die Verstellmimik beinhaltet und oben am Modulquerträger verschraubt ist. Die Lenkwelle verbindet die Lenksäule mit dem Lenkgetriebe.
Die Lenkwelle hat Kreuzgelenke, die ggf. teilbar sein können. Die Lenksäule ist in der Regel nicht teilbar.Hier sieht man mal wie so etwas in "modern" aussieht: https://www.nskeurope.de/manual-steering-columns-342.htm
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Sorry, habe es nicht als 2 Teile gesehen.
Für mich war die Lenksäule incl. der richtigen Welle ein Teil (nicht einzeln zu erwerben).
Gruß -
Wieder etwas gelernt.
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LeverkusenAber nicht, wegen kein Bock, abwimmeln lassen.
heute Rückinfo von Mazda Leverkusen bekommen: Ein Einbau der neuen Teleskopverstellung in den alten ND sei technisch nicht möglich und es wird auch keine Überprüfung stattfinden ob dies funktionieren könnte.
War also nix mit einfach mal eine Unbedenklichkeitsbestätigung bekommen. Damit auch keine Eintragung möglich -
Wieso technisch nicht möglich?
Habe bereits ein Angebot, welches ich jedoch aufgrund der voraussichtlichen Umbaukosten erst einmal auf Eis gelegt habe.Unbedenklichkeitsbescheinigung bezog sich auf die Bremse.
Lenksäule müßte die ABE Nr. G160 vs. G184 verglichen werden. Wenn die (e11*2007/46*2661*00) übereinstimmen, wird hier nichts benötigt, da dann die Lenksäule nachträglich in die ABE aufgenommen wurde.
Diesen Punkt warte ich erst einmal ab und sehe dann weiter. -
heute Rückinfo von Mazda Leverkusen bekommen: Ein Einbau der neuen Teleskopverstellung in den alten ND sei technisch nicht möglich und es wird auch keine Überprüfung stattfinden ob dies funktionieren könnte.War also nix mit einfach mal eine Unbedenklichkeitsbestätigung bekommen. Damit auch keine Eintragung möglich
Logisch. Der Hersteller hat Interesse an einem Neuverkauf, nicht an einer Nachrüstlösung.
(Ausnahme: der USB-Hub für APC/AA - das ist dem großen medialen Interesse geschuldet und ein weeeeeeiiiiittttaus wenig tiefgreifender Umbau.)Wieso technisch nicht möglich?
Habe bereits ein Angebot, welches ich jedoch aufgrund der voraussichtlichen Umbaukosten erst einmal auf Eis gelegt habe.Unbedenklichkeitsbescheinigung bezog sich auf die Bremse.
Lenksäule müßte die ABE Nr. G160 vs. G184 verglichen werden. Wenn die (e11*2007/46*2661*00) übereinstimmen, wird hier nichts benötigt, da dann die Lenksäule nachträglich in die ABE aufgenommen wurde.
Diesen Punkt warte ich erst einmal ab und sehe dann weiter.Neugierig: Was hat Dir denn wer angeboten?
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