Der KFKA-Thread • kurze Frage, kurze Antwort

  • Ich habe eben das Gutachten rausgekramt: Da steht drin: "Eine Berichtigung der Papiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich"


    Bedeutet das, ich kann dem Käufer das Gutachten mitgeben (tue ich ja sowieso) und bei der Anmeldung wird es eingetragen ohne dass der Käufer Probleme bekommt?

    Ich hätte als Käufer da Bauchschmerzen auch wenn du mir versicherst,

    ich kann das dann bei der Ummeldung ohne Probleme eintragen lassen.

    Hier in Berlin zB. haben sie sich bei sowas echt albern.

    Hatte es mit meinem Nb bei der Ummeldung und da waren alle Abnahmen zu alt, sowohl nach § 19 und §21.

    Fazit nichts eingetragen.

    Sprit gehört in den Tank und nicht in den Kopf ;)

  • Ich hätte als Käufer da Bauchschmerzen auch wenn du mir versicherst,

    ich kann das dann bei der Ummeldung ohne Probleme eintragen lassen.

    Hier in Berlin zB. haben sie sich bei sowas echt albern.

    Hatte es mit meinem Nb bei der Ummeldung und da waren alle Abnahmen zu alt, sowohl nach § 19 und §21.

    Fazit nichts eingetragen.

    Ja das kann ich verstehen, dann werde ich sicherheitshalber doch die Eintragung vorab vornehmen, damit der Käufer keine böse Überraschung erlebt.