Von Serie zu Sport zu Tracktool

  • Habe heute die original 17" Felge wiegen können und 8,4kg auf die Waage bekommen.
    Durch den Kauf der 17" OZ Alleggerita bin ich auf 6,1kg runter. Das sind mehr als 25% weniger und man merkt es sofort - schon beim Fahren auf der Straße fühlt sich das anders an.
    Das Thema "ungefederte Massen" habe ich somit abgearbeitet und bin gespannt, wie sich das auf der Strecke verhält.


    Als nächstes werde ich die vordere Domstrebe einbauen.


    Das lenkt mich ein wenig von meinem leidigen Thema "Keine 6 Punkt Gurte ohne Käfigeinbau" ab.
    Das macht mir immer noch zu schaffen, denn ich wollte den Käfig wirklich zum Schluss angehen.


    Eine Frage würde ich noch gerne in die Runde werfen...


    Könnt ihr Angaben aus Erfahrung machen, wie viel Mehrleistung ein Wechsel der Abgasanlage samt Krümmer einbringen kann? Ohne Software Optimierung.
    Ich habe heute einen ND mit einer kompletten Abgasanlage von Friedrich Motorsport gefahren. Abgesehen vom wirklich guten Sound sollen hier 9PS Mehrleistung bei raus gekommen sein.
    Würde mal fast annehmen, dass kaum mehr geht?!

  • Hallo,

    ich bin am überlegen, mir die Friedrich Komplettanlage mit Fächerkrümmer, 200-Zellen-Kat und Gruppe-A-Anlage zuzulegen. Da ich 20 Minuten von FMS und rund 4 Stunden von Altendienz entfernt wohne und Anreise (Übernachtung), Abreise mal zwei und mit zwei Fahrzeugen unter den aktuellen Umständen nicht gut machbar sind würde ich in Lichtenfels kaufen und einbauen lassen und das Ganze dann bei Gelegenheit SPS abstimmen lassen. So weit die Überlegung.

    Das Gutachten von FMS gibt wohl 7kw her (wie Jan schreibt offensichtlich realistisch). Die ~5 weiteren kW die die Abstimmung durch SPS hergeben sollte könnte man m.E. im Rahmen der Toleranzen als TÜV-technisch zu vernachlässigen ansehen. D.h. in den Papieren würden 142kW stehen und unter günstigen Umständen hätte der G184 dann 147kW. Oder habe ich hier einen Denkfehler?


    Grüße

    Martin

    Ich hab' ein Auto tief und breit, tanke viel und komm' nicht weit

  • Was heißt "zu vernachlässigen"...egal ob die Software dann nochmal 3- oder 10 kW hergibt...es besteht in jedem Fall eine Verpflichtung der Abnahme dieser Änderung (sonst Erlöschen der BE und somit sicher auch des Versicherungsschutzes) . Dass das im Normalfall niemand mitbekommt, wenn die Software nicht eingetragen ist, steht auf einem anderen Blatt Papier.

  • Hi Schwarzangler,

    das mit dem Versicherungsschutz ist eine oft wiederholte Legende. Zitiere doch mal die rechtliche Grundlage dafür.

    Genau genommen sind Softwareänderungen nach meinem Verständnis nie wirklich eingetragen. Solange es keine Versiegelung oder identifizierbare Signatur (a la KBA-Nummer) gibt könnte alles und nichts in's Steuergerät geschrieben werden. Wenn in den Papieren stehen sollte "200 PS durch Hardware xy und Softwareupdate" könnte die Maschine unter guten Bedingungen und je nach Prüfstand sicher auch mal 208 (oder 191) PS auswerfen.

    Aber, hey, vielleicht mache ich ja wirklich einen groben Denkfehler. Deswegen frage ich ja.


    Grüße

    Martin

    Ich hab' ein Auto tief und breit, tanke viel und komm' nicht weit

  • Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21.html


    Das ist der entscheidende Passus. Die Software der Motorsteuerung ist emissionsrelevant und damit selbstverständlich auch Teil der Typgenehmigung. Wenn ich einen Teil der Typgenehmigung verändere, muss ich eine Änderungsabnahme nach §21 vornehmen, da ansonsten keine Betriebserlaubnis vorliegt.

    Der Typ mit der neuen SW wurde nicht genehmigt, es sei denn es liegt eine ABE vor.


    Das sich das bzw. etwas nur schwer nachvollziehen, oder prüfen lässt, ändert nichts an der Rechtsgrundlage.


    Als Ausblick wird ab ca. 2023 ein Software Update Management System (SUMS) gefordert.

    https://www.magility.com/neue-…utomotive-cyber-security/

    Dort muss der OEM nachweisen, mit welcher SW das Fahrzeug ausgeliefert wurde und dass für diese SW eine Typgenehmigung vorliegt. Das gilt dann für den gesamten SW-Verbund im Fahrzeug und wenn einzelne SW geändert wird, muss das auch entsprechend genehmigt und nachgewiesen werden.

    Dann gibt es also eine Datenbank gegen die geprüft werden kann, ob das Auto sich noch im Auslieferungszustand befindet.

    Mit der gleichen Gesetzgebung werden auch Vorschriften zur CyberSecurity, also dem Schutz der Manipulation von Steuergeräten kommen. Ggf. hat sich das Thema dann sowieso erledigt, weil Änderungen nur noch zusammen mit dem Hersteller vorgenommen werden, da nur dieser auf die SW zugreifen kann.

  • Hi Sven,

    ich bezog mich auf den Versicherungsschutz.

    Das mit dem SUMS ab 2023 ist eine interessante Info! Ich halte das für den richtigen Weg. Und ordentliche Tuner, zu denen ich auch SPS zähle, brauchen davor keine Angst zu haben. Damit wäre für mich eine zweite Abnahme nach der Softwareänderung ein MUSS. So wie es derzeit noch ist aber eher nicht notwendig bzw. auch nicht sinnvoll möglich. Eine Eintragung für eine nicht näher bezeichnete, nicht nachvollziehbare Softwareänderung bringt m.E. nichts.


    Grüße

    Martin

    Ich hab' ein Auto tief und breit, tanke viel und komm' nicht weit

  • Allgemein sind die Versicherer empfindlich was Fahrzeuge ohne gültige Betriebserlaubnis angeht. Das ist der Punkt auf den ich hinaus wollte.