Rückbaubare Modifikationen?

  • Also selbst geklebte Teile wie Spoiler o.ä. kann man wieder rückbauen, ABER wenn ich schon weiß ich geb den nach 4 Jahren ERST ab, dann fahre ich ja 4 lange Jahre ohne "MEHRSPAß" !!!! geht ja garnicht.


    Also wenns um die Kohle geht, da geb ich Recht die bekommt man nicht wieder, die Rückgebauten Teile werden auch fast verschenkt.


    Aber nach 4 Jahren investiert man dann eben 2 Tage für den Rückbau, und weiß man hat 4 Jahre Spaß gehabt.......das ist doch die Hauptsache, oder?

  • Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, müssen auch sämtlich Änderungen am Fahrzeug mit dem Leasing - Geber, Mazda oder wer auch immer, abgesprochen und festgehalten werden.
    Habe ich auch nicht gemacht, aber rechtlich war das glaube ich gesetzt. Muss einem nur klar sein.

  • Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, müssen auch sämtlich Änderungen am Fahrzeug mit dem Leasing - Geber, Mazda oder wer auch immer, abgesprochen und festgehalten werden.
    Habe ich auch nicht gemacht, aber rechtlich war das glaube ich gesetzt. Muss einem nur klar sein.

    Läuft dann ganz doof... Man wird in einen Unfall verwickelt, die Fuhre wird vom Unfallort gleich zur Werkstatt gebracht und dann stürzt sich der Unfallgutachter der gegnerischen Versicherung d'rüber. Und schon sind Verbreiterung/Tieferlegung, besondere Felgen, Anbauteile usw. des Leasingfahrzeuges dokumentiert.


    Wie das alles geregelt wird, liegt dann einzig und allein am guten Willen aller Beteiligten.


    Lesenswert

    https://www.kfztech.de/Auto/le…ngfahrzeug-veraendern.htm

  • hallo? das ist doch alles mist.... wer rechnet denn damit einen Unfall zu bauen und dann alle Teile dokumentieren zu müssen?

    dann brauch ich auch kein auto zu kaufen , der wird eh geklaut, kaputt gefahren etc

    dann brauch ich auch nicht zur Schule, find ja eh keinen job,

    dann brauch ich auch nich heiraten, meine Frau ist eh nach 4 Jahren weg

    dann brauch ich auch nicht in Urlaub, ist eh scheiß Wetter,

    dann brauch ich auch keine Lehre machen, krieg eh keinen job,

    also wer so denkt...................................


    letztendlich hab ich die Erfahrung gemacht dass mein Händler das Auto mit Kußhand angenommen hat nach 2 Jahren, mit alle den Zubehörteilen.

    Hab sogar noch einen Ausgleich bekommen, UND der Händler konnte das Auto besser verkaufen mit den Teilen....denn der Händler nimmt den zurück...und nicht die Bank...

  • hallo? das ist doch alles mist.... wer rechnet denn damit einen Unfall zu bauen und dann alle Teile dokumentieren zu müssen?

    Gerechnet habe ich auch nicht damit, dass mir einer mit 2,4 Promille im Schädel den Leasingwagen total zertrümmert. Alle Veränderungen die gemacht wurden, waren mit der Leasingfirma abgesprochen und wenn erforerlich im Brief eingetragen. Das Auto war Totalschaden, die Bank nahm sich die Entschädigung nach Gutachten von der gegnerischen Versicherung... das war's. Man darf nie vergessen, auch wenn man Halter ist, der Eigentümer des Leasingfahrzeuges ist die Bank/Hersteller/Händler.


    Gerechnet habe ich auch nicht damit, dass mein Motorrad (war mein Eigentum) im Winterlager aus der Garage geklaut wird. Ich musste detailliert nachweisen, was ich an zusätzlichen Anbauteilen/Einbauten hatte. Nicht grundlos hatte ich alles per Foto und Rechnungen fein sauber dokumentriert. Erst nach genauer Prüfung aller Fotos und Unterlagen durch den Sachverständigen wurde alles zum Wiederbeschaffungwert erstattet.


    Bei Leasingfahrzeugen ist es ähnlich wie mit einer Mietwohnung. Machen kann man viel, aber man muss die Risiken kennen und vieles mit dem Vermieter im Vorfeld absprechen.

  • Um dem Threadersteller ein wenig Hoffnung zu machen: Als ich mich zum MX-5 informiert habe, hatte ich mich mit einem Händler auch über Leasing und Finanzierung unterhalten (kam aber ohnehin nicht infrage).

    Dieser meinte: Solange wir kurz drüber reden, kann ich alles an das Auto bauen, was legal ist. Am liebsten macht er es natürlich in seiner Werkstatt gleich selbst.


    Also: Vielleicht einmal mit dem Händler quatschen. Wenn der genauso drauf ist, bist Du ja kaum noch eingeschränkt ?

    MX-5 ND G184 (08|2018) Signature Line, magmarot
    gr. Wischwasserbehälter; FOX ESD schw.; Trunkcover (Eigenbau); Batterietragegriff (Eigenbau); AAD Low Profile Seat Mounts; H&R Spurplatten (2x9mm bzw. 2x9mm+2x15mm); Lenkrad: meinlenkrad.de; Radhausflaps schw.gl. foliert; Sommer: BBS CS012 7,5x17 ET38, Winter: Schw. OEM; Zymexx dunkle LED-Blinker; mx5things Fensterautomatik+ACC-Power-Controller+Trunk-Lid-Popper+DLR+Silhouette+TrunkLight; ATH Frontflaps+Heckschürze; OEM Seitenschweller; Stubby; AA+CP

  • Im Zweifel wird die Reparatur bzw. Ersatz des ungemeldeten Bauteiles nicht erstattet bzw. nur der Wert des Originalteiles.

    Und manche Versicherungen/Verträge haben sogar Klauseln wie z.B. "... inkl. Anbauteile", da fällt auch einiges einfach so darunter (z.B. meine Steinschlagschutzfolie, die ich nicht extra nachgemeldet habe).

    Und der Leasing ist das eher wurscht, da der zurücknehmende Händler das Auto so bewertet wie es ist und die Ablöse mit der Leasing aushandelt.

    Schlimmstenfalls kommt eine Nachberechnung auf den Leasingnehmer zu.

    (ber)ND gut ... ALLES gut!:thumbsup:


    Wer mit mir nicht auskommt, muss einfach noch ein 'bisschen' an sich arbeiten! :D
    > „Wer mir ins Gesicht sagt ‚Ich steh hinter Dir!‘, steht mir doch im Weg, oder?“ [myself]
    > „Taktlosigkeit ist der Entschluss, etwas zu sagen, was alle denken.“ [Oscar Wilde]