Beiträge von Harkpabst Meliantrop

    Prinzipiell gilt erstmal das BGB. Da hat sich jeder Händler dran zu halten.

    Wenn ein Marketplace Händler meint er könne seine eigenen Bedingungen im Widerspruch zum BGB durchsetzen wird es zwar etwas nervig, aber wenn er uneinsichtig ist muss man eben den Amazon Kundenservice einschalten.

    Amazon kann es sich nicht leisten Verstöße gegen geltendes Recht zu billigen.

    Ich habe noch immer zu 100 % meine Probleme mit Amazon regeln können.

    Was nicht heißt das ich nicht auch direkt bei Anbietern schaue.

    Ändert aber alles nichts daran, dass in diesem Fall MusicStore dein Vertragspartner wäre und nicht Amazon. Und nicht jede Unstimmigkeit zwischen Käufer und Verkäufer ist gleich zwingend ein Verstoß gegen das BGB durch den Verkäufer.

    Allerdings gibt es doch viele, die "lieber" direkt über Amazon bestellen wollen, da hier im Falle irgendwelcher Probleme bzw. Rückabwicklungen keine Schwierigkeiten aufkommen.

    Vorsicht, auch im Amazon-Marktplatz gelten die Rücksendebedingungen des Verkäufers. Verkauf und Versand erfolgen für den Koffer eben nicht durch Amazon, sondern durch MusicStore. Im Zweifelsfall muss man da sehr vorsichtig sein (auch wenn der generelle Druck von Amazon auf die Händler natürlich bekannt ist). Die Zeiten, in denen man alles kostenlos ohne jede Begründung zurückschicken könnte, sind vorbei.


    Ebenso möchte sich nicht jeder wegen ggf. nur einem Teil, beim Hundertsten weiteren Store anmelden. Zu denen gehöre beispielsweise ich :S ^^ .

    Ein gültiger Punkt für sich, zumal es Aufwand bedeutet, auch nur herauszufinden, ob man bei einem Shop.ohne Konto bestellen kann (und dann ist der Aufwand immer noch größer).


    Ich hatte zwar vor einiger Zeit schon einmal eine von anderen empfohlene Tasche bestellt, aber so praktisch fand ich sie dann nicht.


    Deshalb habe ich jetzt zumindest mit zwei Taschen zugeschlagen. Den Rest bekommen wir immer auch so mit Last-Minute-Einfällen vollgestopft. ;) Danke für den Tipp.

    Muss da das Auto laufen?
    Waruuuuum?

    Andere Hersteller (ich will den Namen Citroën hier nicht öffentlich nennen, deshalb behalte ich ihn für mich) haben zumindest in der Vergangenheit genau das während des Updates gefordert. Der Grund ist ebenso simpel wie nicht stichhaltig: Um jeden Preis verhindern, dass das Steuergerät in den Standby-Modus geht oder die Batterie zu schwach ist ...

    Sorry ich habe leider erst jetzt nachgesehen.

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    Das ist lustigerweise die vermutlich am wenigsten erstrebenwerte Firmware, die erste, die Android Auto unterstützt hat. Die sollte zumindest, wie Mazda seinen Werkstätten damals - verspätet - mitgeteilt hat, ausschließlich zusammen mit dem neuen USB-Hub verwendet werden, nicht mit dem ursprünglichen. Würde daher sehr schnell durch 70.00.100 ersetzt.


    Andererseits ... wenn du gar keine Probleme damit hast ... 😃

    Die meisten fahren allerdings wahrscheinlich im Durchschnitt doch 50% der Spritmenge, wahrscheinlich eher 60% spazieren. Ja, ist dann zwischen verschiedenen Autos nicht "gerecht", aber auch nicht praxisfern.


    Woher ausgerechnt 90% als Bemessungsgröße kommen, erschließt sich mir allerdings auch nicht.


    Meine Originalbatterie (G 132, es dürfte keinen Unterschied zum G 184 geben) hat auf meiner Personenwaage einen Eindruck von etwas über 13 kg hinterlassen. Ich hatte allerdings offensichtlich kein Foto davon gemacht (obwohl ich mir sicher war, ich hätte eins).


    Das Gewicht der MR-30 ist krass.

    Der Mechaniker hat sich vermutlich an das Handbuch gehalten und 4,3 Liter Öl aufgefüllt, was in den meisten Fällen leider zuviel ist…

    Ich glaube, dass ist sogar deutlich mehr als die "übliche" Überfüllung mit 4,3 Litern. Wenn das alte Öl wirklich sorgfältig abgelassen wird, sind die 4,3 Liter meiner Erfahrung nach gar nicht mal merklich zu viel.


    Vielleicht hat der Mechaniker beim NC nachgeschlagen. Da waren es 4,55 Liter oder so.