Ich denke, dass "Und" macht hier den Unterschied. Trackdays (im Rahmen der StVO als Fahrsicherheitstraining), Touristenfahrten und reguläre Trainings dürften davon nicht betroffen sein, da hier keine Motorsporthaftpflichtversicherung besteht. Das gilt natürlich erstmal nur für die Haftpflicht, bei der Kasko ist man den Bedingungen des Versicherers natürlich ausgesetzt.
Das hoffe ich auch, denn in meinem Bekanntenkreis gab es bereits zwei selbstverschuldete Kontakte mit der Leitplanke, die von der HUK24 anstandslos als Kaskoschäden reguliert wurden. Und ob die HUK das auch in Zukunft so locker handhabt, jetzt wo sie den entsprechenden Paragraphen in den AKB zumindest angepasst haben, ist die Preisfrage für regelmäßige Touristen- und Trackday-Fahrer