Stimmt. Deshalb gilt ja bei einer Tieferlegung auch die ABE des ESDs nicht mehr. 
Gaaanz genau genommen handelt es sich auch noch um eine gutachterliche Stellungnahme.
Und in der steht: "Die Bestätigung ist mit den Teilen mitzuliefern, sie besteht aus 2 Seiten und ist nur als Einheit incl. der Anlage gültig [mit Anlage ist aber nicht die Auspuffanlage, sondern der Anhang "Montageanleitung" gemeint]."
Das fiese daran ist, dass ich die Anleitung nie von der Werkstatt mitbekommen habe. Also habe ich eigentlich gar nüschts und mein Fahrzeug gehört stillgelegt. Darauf ist aber zum Glück noch niemand gekommen. *puh* Einfach konfident mit dem Zettel wedeln.
Am Ende steht dann nur noch: Der im Verwendungsbereich aufgeführte Fahrzeugtyp entspricht nach dem Anbau der Teile insoweit den Bestimmungen der StVZO und den hierzu ergangenen Richtlinien und Anweisungen in der heute gültigen Fassung. Eine Abnahme des Anbaus nach §19(2), (3) bzw. §21 StVZO ist nicht erforderlich [nicht ist unterstrichen]. Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere kann auf Wunsch vorgenommen werden."