Also ich würde einen persönlichen Termin vereinbaren.
Dort vorsprechen, Gesprächsprotokoll anfertigen. Die Einzugaermächtigung einziehen, weiß ich nicht,
Steuer ist Steuer, das ist ja auch nicht die Menge. Das könnte gefährlich werden. Ich würde dem Sachbearbeitenden erklären wie der Fall
verlaufen ist, ihn um eine Stillegung bitten. Stellt sich die Person auch bei der Vorsprache quer,
schriftlich den Fall der Behörde nochmals übermitteln und gleich die Fachbereichsleitung mit drauf.
Die haben darauf keinen Bock und evtl. dreht sich dann mal der Laden.
Zwangsstillegung nach Diebstahl muss ja auch gehen, da gibts auch keinen Diebstahlvertrag 
Also, ich würde mit allem was du noch hast hingehen, einschl. der Abmeldung bei der Versicherung.
Wenn sie einen Nachweis über den Verbleib des Wagens haben wollen, muss der Kaufvertrag genügen.
Die spinnen doch...