Der Geschwindigkeitsindex im Fahrzeugschein ist nicht bindend, ausschlaggebend ist die eingetragene Höchstgeschwindigkeit ohne Sicherheizzuschlag??
Bei Fahrzeugen mit EG-Zulassung ab 2009 sollte das der Fall sein (in Deutschland). Achtung bei Fahrten ins (auch europäische) Ausland, dort können abweichende Regelungen gelten.