Anhand der bbH wird zunächst ein Sicherheitsaufschlag errechnet:
bbH x 0,01 + 6,5 km/h.“
Quelle: https://www.reifen24.de/info-c…en/geschwindigkeitsindex/
Bei einem Reifen mit Speedindex V darf das Fahrzeug also nicht 240 km/h Vmax eingetragen haben, sondern maximal 231 km/h. Wenn wir uns jetzt einig sind, das gilt 231 != 240 und 231 < 240 km/h, dann stellen wir also fest, dass die Aussage der Polizisten schlicht falsch ist.
Dazu kommt noch, dass für Reifen über 240 km/h Traglastabschläge berücksichtigt werden müssen, weswegen ggf. auch ein Reifen mit anderer Traglast und/oder anderem Speedindex gewählt werden muss.
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Die meisten Quellen würden dir da widersprechen wollen..
Dieser Sicherheitsaufschlag gilt laut den meisten Quellen (z. B. Bußgeld Katalog und Wikipedia) nur für Fahrzeuge, die noch keine EU Homologation haben und bei Einzelzulassungen nur, wenn die Erstzulassung vor dem 01.05.2009 war.
Der Sicherheitsabschlag für die Traglast stimmt zwar, allerdings gilt der eben für die Traglast, nicht für den Speedindex. Und der Abschlag besagt ja, dass man bei höheren Geschwindigkeitsklassen bei der Traglast etwas abziehen muss.
Aber!: Wenn in den Papieren wie beim MX-5 ein 84W (270 km/h) Reifen gefordert ist, ich aber einen 84V (240 km/h) Reifen montieren möchte, müsste dieser Traglastabschlag beim 84V Reifen geringer sein, als beim 84W Reifen, oder?
Tante Edith sagt: doch nicht. Man müsste sich das im Detail ansehen. Schlussendlich aber: der Geschwindigkeitsindex muss an sich nur der Höchstgeschwindigkeit des KFZ entsprechen. Bei Höchstgeschwindigkeit <=210 km/h langt H, bei <=240 km/h langt V und bei <=270 km/h langt W
Der Tragfähigkeitsindex dagegen muss groß genug sein, dass er auch bei höheren Geschwindigkeiten die Last des Autos noch tragen kann. Wenn man einen 88V Reifen aufziehen möchte, muss man da Abschläge bilden und dann schauen, ob das mit der Tragfähigkeit noch hinhaut. Formel steht beim Bußgeldkatalog im Kapitel "Besonderheit beim Lastindex: Geschwindigkeit über 210 km/h"
Leider sind auch die Tragfähigkeitsindizes in den Papieren laut Bußgeldkatalog oftmals zu hoch gewählt, sodass man wirklich mit der Achslast des Kfz rechnen muss.
Also: Wenn du einen Reifen mit Geschwindigkeitsindex V verwenden willst, musst du die höchste Achslast gemäß Papieren durch 2 teilen und gemäß Tabelle mit der Geschwindigkeitsabhängigkeit der Traglast (Bei Bußgeldtalaog) durch den dort stehenden Faktor dividieren (z.B. 0,97). Dabei kommt dann eine höhere "virtuelle" Achslast heraus, bei der der Tragfähigkeitsabschlag bei hohen Geschwindigkeiten berücksichtigt ist. Anhand der errechneten Achslast sucht man sich in der Tabelle der Tragfähigkeitsindizes den erforderlichen raus. Wenn der gewünschte V-Reifen mindestens diesen Tragfähigkeitsindex hat, kannst du ihn verwenden.
Meine Güte ist das kompliziert.
Hier im Spoiler mal Anhand meines ND2 G184 durchgerechnet.
Mein MJ2019 ND2 G184 hat folgende Daten drinstehen:
Reifengröße 204/45R17 84W
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 219 km/h
technisch zulässige maximale Achslast vorne 645kg und hinten 615kg
Die größere der beiden Achslasten (645kg) durch 2 ergibt 322,5kg.
Gemäß Tabelle unter der Überschrift "Besonderheit beim Lastindex: Geschwindigkeit über 210 km/h" bei Verwendung eines V Reifens geteilt durch 0,97 ergibt 332,5kg "virtuelle" Achsalst. Gemäß Tabelle unter der Überschrift "Der Tragfähigkeitsindex für Reifen" benötigt man für eine Reifenlast von 335kg einen Lastindex 70.
Das heißt, solange der Reifen mindestens 70V hat, kannst du ihn aufziehen.
Das alles gilt aber wie gesagt so erstmal nur in Deutschland. Ich habe keine Ahnung, wie die Regelungen in anderen europäischen und Nicht-europäischen Ländern sind.
Tante Editwo sagt: gerade gesehen, dass Sven seinen Text editiert hat. Ich lasse das jetzt mal drin stehen, da ich sonst meinen gesamten Text wieder ändern müsste. Er hat sich aber zwischenzeitlich schon korrigiert 