Unter übergriffig verstehe ich Funktionen, die mir unter anderem, auch noch ungefragt bei jedem Neustart aktiviert, ins Lenkrad greifen und so schlecht implementiert sind, daß sich, wie z. B. im Miata der Spurhaltessistent aufschauckelt und man den Vorgang, bevor man für gemeingefährlich gehalten wird, abbrechen muß.
So getestet auf einer fast geraden und leeren Autobahn mit konstanter Geschwindigkeit um 100Km/h das Lenkrad mal losgelassen und geschaut, wie der Spurhalteassistent zwischen Randstreifen und Mittellinie immer wilder hin- und herregelt.
Ich hatte den Eindruck, wenn ich es hätte weiterlaufen lassen, irgendwann in den Leitplanken gelandet wäre.
In so einem Fahrzeug möchte ich nicht ohnmächtig werden (und auch nicht in der Nähe eines solchen sein)!
Anderer Fall, entgegenkommende landwirtschaftliche Mähmaschine, der man auf enger, aber ausreichend breiter Landstraße bis zum Straßenrand ausweichen muß. Jeglicher Assistenteneingriff in dieser Situation führt entweder in den Graben oder zur Kollision. Ansatzweise habe ich das im Miata erlebt.
Möchte mal wissen, wer in solchen Fällen vor Gericht haftet???